Beschluss:

 

1.      Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Deutzer Gymnasiums, Schaurtestraße 1 in 50679 Köln-Deutz von 2 Zügen auf 3 Züge in der Sekundarstufe I und von 3 Zügen auf 5 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18.

 

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

 

3.      Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.