Beschluss: Kenntnis genommen

Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Waldstraße in Höhe des Kinderspielplatzes „ Vorm Wald“ in Porz-Grengel durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h zu beruhigen bzw. andere Maßnahmen zur Beruhigung zu prüfen.

 

 

 

 

Die Verwaltung teilt mit:

 

Die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 Km/h ist nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur möglich, wenn besondere örtliche Verhältnisse dies erfordern. Hierzu zählt u.a. die sichere Querung der Straße im Bereich schützenswerter Einrichtungen (z.B. Schulen, Kinderspielplätze) oder das Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage. In dem Bereich Waldstraße/Vorm Wald befindet sich ein Kinderspielplatz. Ein Zugang zum Kinderspielplatz befindet sich auf der Seite der Waldstraße.

 

Die Erforderlichkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit im oben genannten Bereich auf 30 Km/h  zu reduzieren ist berechtigt. Eine Anordnung der Maßnahme ist bereits erfolgt.