Die
Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Waldstraße in Höhe des
Kinderspielplatzes „ Vorm Wald“ in Porz-Grengel durch eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h zu beruhigen bzw. andere Maßnahmen zur
Beruhigung zu prüfen.
Die Verwaltung teilt mit:
Die Reduzierung der
Geschwindigkeit auf 30 Km/h ist nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
(StVO) nur möglich, wenn besondere örtliche Verhältnisse dies erfordern. Hierzu
zählt u.a. die sichere Querung der Straße im Bereich schützenswerter
Einrichtungen (z.B. Schulen, Kinderspielplätze) oder das Vorliegen einer
besonderen Gefahrenlage. In dem Bereich Waldstraße/Vorm Wald befindet sich ein
Kinderspielplatz. Ein Zugang zum Kinderspielplatz befindet sich auf der Seite
der Waldstraße.
Die
Erforderlichkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit im oben genannten Bereich
auf 30 Km/h zu reduzieren ist
berechtigt. Eine Anordnung der Maßnahme ist bereits erfolgt.