Beschluss:

Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln für das Wirtschaftsjahr 2017 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 20,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplans erforderlich ist, wird auf 18,0 Mio. Euro festgesetzt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.