Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln weist sämtliche
von ihm in die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn
entsandten Mitglieder an, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Sparkasse KölnBonn wie folgt zu votieren:
Wahl des Ersatzvertreters
aus den Reihen der Hauptverwaltungsbeamten der Träger zur Entsendung in
die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV)
gem. § 5 Absatz 2 Buchst. b) i.V.m. Absatz 3 der Satzung des RSGV
Wahl von
Herrn Dr. Keller
zur Entsendung als 1.
Ersatzvertreter in die Verbandsversammlung des RSGV
Die Entsendung der Mitglieder gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei der Oberbürgermeisterin bzw. dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.