Zusatz: Zurückgestellt aus der Sitzung am 02.02.2017 (TOP 4.5), um alle Voten der BVen zu erhalten.
Als weitere Anlagen wurden Auszüge aus dem Entwurf der Niederschrift der BV Nippes und dem Beschlussprotokoll der BV Kalk zugestellt.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

·         Zunächst stellt Ausschussvorsitzender RM Herr Struwe den von SB Herrn Dr. Albach mündlich beantragten ergänzten Beschlusstext in der Fassung der Beschlussempfehlungen der Bezirksvertretungen Nippes und Kalk zur Abstimmung:

Geänderter Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Finanzausschuss, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 mit Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2016/2017 die je Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungs-maßnahmen veranschlagten Mittel nach den folgenden Kriterien verwenden können:

-         Nachhaltigkeit der Maßnahme

-         Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch:

o    Aufwertung

o    Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität

o    Verbesserung der Pflege und Unterhaltung

-         Die Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen

Übliche/gewöhnliche Standard-Folgekosten werden aus dem allgemeinen städtischen Haushalt getragen.
Darüber hinausgehende, durch einen gehobenen Standard der Ausführung verursachte (z.B. durch die Neuanlage von Schmuckbeeten) erhöhte Folgekosten sind von der zuständigen Bezirksvertretung aus ihren eigenen Finanzmitteln zu tragen.

-         Die Maßnahme sollte in der Regel ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen

-         Die Maßnahmen werden mit Prioritäten versehen

Die Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes und zur Verbesserung des Stadtklimas orientieren sich an folgendem Katalog:

-         Ersatz- und Neupflanzungen von Straßenbäumen

-         Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben, Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Poller, Gitter setzen)

-         Neubepflanzung von Beeten

-         Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren

-         Verbesserung der Gestaltung von Grünflächen und Straßenbegleitgrün durch Pflege-, Aufwertungs- und Sicherungsmaßnahmen

-         Ersatz- und Neupflanzungen in Grünanlagen (z.B. Gehölze (essbare Gehölze), Blumen, Blumenzwiebeln)

-         Sanierung denkmalgeschützter Grünanlagen bzw. von Teilstrukturen

-         Verbesserung der Nutzung von Grünanlagen und anderen öffentlichen Flächen, z.B. durch Reparatur, Ersatz- oder Neubeschaffung von Bänken, Trimm-Dich-Geräten, Anlage von Boule-Flächen, u.ä.

-         Unterhaltung und Gestaltung von Spielplätzen in Grünanlagen sowie auf Schulhöfen

-         Unterhaltung und Gestaltung von Sportplätzen inkl. Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten.

-         Ergänzung von Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen

-         Sanierung und Instandsetzung von Brunnen im öffentlichen Raum

Die Aufwendungen des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramms unterliegen der Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss. Die Bezirke legen hierzu separate Beschlussvorlagen vor.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke.

 

 

·         Anschließend stellt der Ausschussvorsitzende den von SB Herrn Becker mündlich beantragten ergänzten Beschlusstext in der Fassung der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Kalk zur Abstimmung:

 

Geänderter Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Finanzausschuss, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 mit Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2016/2017 die je Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungs-maßnahmen veranschlagten Mittel nach den folgenden Kriterien verwenden können:

-         Nachhaltigkeit der Maßnahme

-         Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch:

o    Aufwertung

o    Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität

o    Verbesserung der Pflege und Unterhaltung

-         Die Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen

Übliche/gewöhnliche Standard-Folgekosten werden aus dem allgemeinen städtischen Haushalt getragen.
Darüber hinausgehende, durch einen gehobenen Standard der Ausführung verursachte (z.B. durch die Neuanlage von Schmuckbeeten) erhöhte Folgekosten sind von der zuständigen Bezirksvertretung aus ihren eigenen Finanzmitteln zu tragen.

-         Die Maßnahme sollte in der Regel ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen

-         Die Maßnahmen werden mit Prioritäten versehen

Die Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes und zur Verbesserung des Stadtklimas orientieren sich an folgendem Katalog:

 

-         Ersatz- und Neupflanzungen von Straßenbäumen

-         Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben, Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Poller, Gitter setzen)

-         Neubepflanzung von Beeten

-         Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren

-         Verbesserung der Gestaltung von Grünflächen und Straßenbegleitgrün durch Pflege-, Aufwertungs- und Sicherungsmaßnahmen

-         Ersatz- und Neupflanzungen in Grünanlagen (z.B. Gehölze (essbare Gehölze), Blumen, Blumenzwiebeln)

-      Sanierung denkmalgeschützter Grünanlagen bzw. von Teilstrukturen

-         Verbesserung der Nutzung von Grünanlagen und anderen öffentlichen Flächen, z.B. durch Reparatur, Ersatz- oder Neubeschaffung von Bänken, Trimm-Dich-Geräten, Anlage von Boule-Flächen, u.ä.

-         Unterhaltung und Gestaltung von Spielplätzen in Grünanlagen sowie auf Schulhöfen

-         Ergänzung von Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen

-         Sanierung und Instandsetzung von Brunnen im öffentlichen Raum

Die Aufwendungen des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramms unterliegen der Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss. Die Bezirke legen hierzu separate Beschlussvorlagen vor.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion.