Sitzung: 16.03.2017 UG/0023/2017
Zusatz: Zurückgestellt aus der Sitzung am 02.02.2017 (TOP 4.5), um alle Voten der BVen zu erhalten.
Als weitere Anlagen wurden Auszüge aus dem Entwurf der Niederschrift der BV Nippes und dem Beschlussprotokoll der BV Kalk zugestellt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 3968/2016
·
Zunächst stellt Ausschussvorsitzender RM Herr
Struwe den von SB Herrn Dr. Albach mündlich beantragten ergänzten Beschlusstext in der Fassung der Beschlussempfehlungen der
Bezirksvertretungen Nippes und Kalk zur Abstimmung:
Geänderter
Beschluss:
Der
Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Finanzausschuss, folgenden
ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 mit Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2016/2017 die je Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungs-maßnahmen veranschlagten Mittel nach den folgenden Kriterien verwenden können:
-
Nachhaltigkeit
der Maßnahme
-
Die Maßnahme
muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch:
o
Aufwertung
o
Verbesserung
der Aufenthalts- und Nutzungsqualität
o
Verbesserung
der Pflege und Unterhaltung
-
Die Maßnahme
darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen
Übliche/gewöhnliche
Standard-Folgekosten werden aus dem allgemeinen städtischen Haushalt getragen.
Darüber hinausgehende, durch einen gehobenen Standard der Ausführung
verursachte (z.B. durch die Neuanlage von Schmuckbeeten) erhöhte Folgekosten
sind von der zuständigen Bezirksvertretung aus ihren eigenen Finanzmitteln zu
tragen.
-
Die Maßnahme
sollte in der Regel ein
Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen
-
Die Maßnahmen
werden mit Prioritäten versehen
Die Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes
und zur Verbesserung des Stadtklimas orientieren sich an folgendem Katalog:
-
Ersatz- und Neupflanzungen von Straßenbäumen
-
Pflege und
Bepflanzung von Baumscheiben,
Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Poller, Gitter setzen)
-
Neubepflanzung
von Beeten
-
Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren
-
Verbesserung
der Gestaltung von Grünflächen und Straßenbegleitgrün durch Pflege-,
Aufwertungs- und Sicherungsmaßnahmen
-
Ersatz- und
Neupflanzungen in Grünanlagen (z.B. Gehölze (essbare Gehölze), Blumen,
Blumenzwiebeln)
-
Sanierung
denkmalgeschützter Grünanlagen bzw. von Teilstrukturen
-
Verbesserung
der Nutzung von Grünanlagen und anderen
öffentlichen Flächen, z.B. durch Reparatur, Ersatz- oder Neubeschaffung von Bänken, Trimm-Dich-Geräten, Anlage von Boule-Flächen, u.ä.
-
Unterhaltung
und Gestaltung von Spielplätzen in Grünanlagen sowie auf Schulhöfen
-
Unterhaltung
und Gestaltung von Sportplätzen inkl. Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten.
-
Ergänzung von
Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen
-
Sanierung und
Instandsetzung von Brunnen im öffentlichen Raum
Die Aufwendungen des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramms unterliegen der Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss. Die Bezirke legen hierzu separate Beschlussvorlagen vor.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90
/ Die Grünen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke.
·
Anschließend stellt der Ausschussvorsitzende den
von SB Herrn Becker mündlich beantragten ergänzten
Beschlusstext in der Fassung der Beschlussempfehlung
der Bezirksvertretung Kalk zur Abstimmung:
Geänderter
Beschluss:
Der
Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Finanzausschuss, folgenden
ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 mit Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2016/2017 die je Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungs-maßnahmen veranschlagten Mittel nach den folgenden Kriterien verwenden können:
-
Nachhaltigkeit
der Maßnahme
-
Die Maßnahme
muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch:
o
Aufwertung
o
Verbesserung
der Aufenthalts- und Nutzungsqualität
o
Verbesserung
der Pflege und Unterhaltung
-
Die Maßnahme
darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen
Übliche/gewöhnliche
Standard-Folgekosten werden aus dem allgemeinen städtischen Haushalt getragen.
Darüber hinausgehende, durch einen gehobenen Standard der Ausführung
verursachte (z.B. durch die Neuanlage von Schmuckbeeten) erhöhte Folgekosten
sind von der zuständigen Bezirksvertretung aus ihren eigenen Finanzmitteln zu
tragen.
-
Die Maßnahme
sollte in der Regel ein
Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen
-
Die Maßnahmen
werden mit Prioritäten versehen
Die Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes
und zur Verbesserung des Stadtklimas orientieren sich an folgendem Katalog:
-
Ersatz- und Neupflanzungen von Straßenbäumen
-
Pflege und
Bepflanzung von Baumscheiben,
Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Poller, Gitter setzen)
-
Neubepflanzung
von Beeten
-
Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren
-
Verbesserung
der Gestaltung von Grünflächen und Straßenbegleitgrün durch Pflege-,
Aufwertungs- und Sicherungsmaßnahmen
-
Ersatz- und
Neupflanzungen in Grünanlagen (z.B. Gehölze (essbare Gehölze), Blumen,
Blumenzwiebeln)
-
Sanierung
denkmalgeschützter Grünanlagen bzw. von Teilstrukturen
-
Verbesserung
der Nutzung von Grünanlagen und anderen
öffentlichen Flächen, z.B. durch Reparatur, Ersatz- oder Neubeschaffung von Bänken, Trimm-Dich-Geräten, Anlage von Boule-Flächen, u.ä.
-
Unterhaltung
und Gestaltung von Spielplätzen in Grünanlagen sowie auf Schulhöfen
-
Ergänzung von
Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen
-
Sanierung und
Instandsetzung von Brunnen im öffentlichen Raum
Die Aufwendungen des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramms unterliegen der Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss. Die Bezirke legen hierzu separate Beschlussvorlagen vor.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion.