Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln beschließt die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (BauGB vom 23. September 2004, BGBl. I S. 2414, in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung) für das in Anlage 1 besonders gekennzeichnete Untersuchungsgebiet Severinsviertel in der Kölner Innenstadt.

Das von dem Aufstellungsbeschluss betroffene Untersuchungsgebiet ist in Anlage 1 nach Flurstücken abgegrenzt und in einem Übersichtsplan dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss umfasst alle Flurstücke und Flurstückteile innerhalb des im Übersichtsplan besonders gekennzeichneten Untersuchungsgebietes Severinsviertel. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

Das Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen.

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln verzichtet auf die erneute Vorlage sofern die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Änderungen zustimmt.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen Frau Tillessen, FDP.