Nachtrag: 06.02.2017
Sitzung: 09.02.2017 BV1/0022/2017
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 4320/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt
Köln beschließt die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (BauGB vom 23. September 2004, BGBl. I
S. 2414, in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung) für das in Anlage 1
besonders gekennzeichnete Untersuchungsgebiet Severinsviertel in der Kölner
Innenstadt.
Das von dem Aufstellungsbeschluss betroffene
Untersuchungsgebiet ist in Anlage 1 nach Flurstücken abgegrenzt und in einem
Übersichtsplan dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss umfasst alle Flurstücke
und Flurstückteile innerhalb des im Übersichtsplan besonders gekennzeichneten
Untersuchungsgebietes Severinsviertel. Die Anlage 1 ist Bestandteil des
Aufstellungsbeschlusses.
Das Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß §
172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist die Erhaltung der Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen.
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt
Köln verzichtet auf die erneute Vorlage sofern die Bezirksvertretung Innenstadt
ohne Änderungen zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen Frau Tillessen, FDP.