Sitzung: 09.02.2017 STA/0023/2016
Zusatz: -Tischvorlage-
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/0255/2017
1. Beschluss: (Änderungsantrag der SPD-Fraktion)
Der Beschlussvorschlag der
Verwaltung wird wie folgt ersetzt:
Die
Verwaltung wird beauftragt, bei begründetem Anlass und zur Sicherung der städtischen
Planungshoheit in jedem Fall ein Verfahren nach § 23 Abs. 1 AEG zu betreiben,
um bisherige Bahnbetriebsanlagen-Grundstücke von Bahnbetriebszwecken
freizustellen. Mit den Gesellschaften des Deutsche-Bahn-Konzerns und der Aurelis
hat die Verwaltung in einen regelmäßigen Austausch zu treten, um deren
liegenschaftliche Projekte und Vorhaben in Köln frühzeitig zu identifizieren und
im Sinne der Stadt zu begleiten. Unabhängig davon sind veröffentliche
Immobilienangebote (insb. Verkauf und Vermietung) dieser Unternehmen seitens
der Verwaltung stets im Blick zu halten. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende
Projektlisten dem Stadtentwicklungsausschuss, dem Liegenschaftsausschuss, ggf.
weiteren betroffenen Fachausschüssen und den örtlich betroffenen
Bezirksvertretungen mit einer fachlichen Bewertung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.