Zusatz: -Tischvorlage-

Beschluss: endgültig abgelehnt

1. Beschluss: (Änderungsantrag der SPD-Fraktion)

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei begründetem Anlass und zur Sicherung der städtischen Planungshoheit in jedem Fall ein Verfahren nach § 23 Abs. 1 AEG zu betreiben, um bisherige Bahnbetriebsanlagen-Grundstücke von Bahnbetriebszwecken freizustellen. Mit den Gesellschaften des Deutsche-Bahn-Konzerns und der Aurelis hat die Verwaltung in einen regelmäßigen Austausch zu treten, um deren liegenschaftliche Projekte und Vorhaben in Köln frühzeitig zu identifizieren und im Sinne der Stadt zu begleiten. Unabhängig davon sind veröffentliche Immobilienangebote (insb. Verkauf und Vermietung) dieser Unternehmen seitens der Verwaltung stets im Blick zu halten. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Projektlisten dem Stadtentwicklungsausschuss, dem Liegenschaftsausschuss, ggf. weiteren betroffenen Fachausschüssen und den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen mit einer fachlichen Bewertung vorzulegen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.