Nachtrag: 14.02.2017
Sitzung: 14.02.2017 Rat/0029/2017
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0491/2017
I.
Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
Die Vorlage der Verwaltung wird wie folgt
ergänzt bzw. ersetzt:
- Die
Verwaltung wird beauftragt, alle Geschädigten – unabhängig von der Höhe
des verhängten Bußgeldes – von den negativen Auswirkungen des
unrechtmäßigen Bußgeldverfahrens freizustellen. Die Verwaltung wird
beauftragt, dazu ein freiwilliges und ressourcenschonendes, weil
automatisiertes Ausgleichsprogramm aufzulegen, das es ihr ermöglicht, den
Betroffenen ohne Antrag einen
finanziellen Ausgleich in Höhe der an die Stadt Köln gezahlten Verwarn-
und Bußgelder auf schnellem und unbürokratischem Wege zu gewähren.
- Die
Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und
weiterer beteiligter Behörden bezüglich der Nebenfolgen der unrechtmäßigen
Bußgeldbescheide sicherzustellen, dass das Verfahren zur Neufestsetzung
möglichst unkompliziert und bürgerfreundlich ausgestaltet wird. Die
Verwaltung geht hierzu aktiv auf die Betroffenen Bürgerinnen und Bürger
zu.
- Gleichzeitig
beschließt der Rat zur Finanzierung des Ausgleichsprogramms gemäß § 83 GO
NW im Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0205, Verkehrsüberwachung,
Teilplanzelle 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, überplanmäßige
zahlungswirksame Mehraufwendungen in Höhe von 11.726.477 €.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) und Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. abgelehnt.
II. Beschluss gemäß Verwaltungsvorlage:
1.
Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass die in der Zeit vom 01.03.2016 bis zum 15.12.2016
erlassenen Bescheide wegen Tempoüberschreitungen auf der BAB 3 bestandskräftig
geworden sind. Es existiert keine Rechtsgrundlage, die es der Verwaltung
ermöglicht, diese Bescheide aufzuheben.
2. Betroffene, deren Bußgeld die Grenze
von 250 Euro überschreitet, werden auf die Möglichkeit der Wiederaufnahme des
Verfahrens (§ 85 OWiG) verwiesen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein
freiwilliges Ausgleichsprogramm aufzulegen, das es ihr ermöglicht, den übrigen
Betroffenen auf Antrag einen finanziellen Ausgleich in Höhe der an die Stadt
Köln gezahlten Verwarn- und Bußgelder
auf schnellem und unbürokratischem Wege zu gewähren.
4. Das Ausgleichsprogramm kann nur einen
Ausgleich für Verwarn- und Bußgelder leisten. Für einen Erlass der Nebenfolgen
(z.B. Fahrverbot) in persönlichen Härtefällen, wird auf die Möglichkeit
verwiesen, ein Verfahren in Gnadensachen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bei
der Bezirksregierung anzustrengen.
5.
Gleichzeitig
beschließt der Rat zur Finanzierung des Ausgleichsprogramms gemäß § 83 GO NW im
Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0205, Verkehrsüberwachung, Teilplanzelle
16, sonstige ordentliche Aufwendungen, überplanmäßige zahlungswirksame
Mehraufwendungen in Höhe von 11.726.477 €.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit
den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion
Die Linke., der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe Piraten, der Gruppe
GUT sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Diese Angelegenheit
wurde wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam mit TOP
3.1.6 Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion
betreffend "Überprüfung unrechtmäßiger Bußgeldbescheide
wegen Tempoüberschreitungen auf der A3"
AN/0226/2017
behandelt.