Nachtrag: 14.02.2017

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

 

Die Vorlage der Verwaltung wird wie folgt ergänzt bzw. ersetzt:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Geschädigten – unabhängig von der Höhe des verhängten Bußgeldes – von den negativen Auswirkungen des unrechtmäßigen Bußgeldverfahrens freizustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu ein freiwilliges und ressourcenschonendes, weil automatisiertes Ausgleichsprogramm aufzulegen, das es ihr ermöglicht, den Betroffenen ohne Antrag einen finanziellen Ausgleich in Höhe der an die Stadt Köln gezahlten Verwarn- und Bußgelder auf schnellem und unbürokratischem Wege zu gewähren.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und weiterer beteiligter Behörden bezüglich der Nebenfolgen der unrechtmäßigen Bußgeldbescheide sicherzustellen, dass das Verfahren zur Neufestsetzung möglichst unkompliziert und bürgerfreundlich ausgestaltet wird. Die Verwaltung geht hierzu aktiv auf die Betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu.

 

  1. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Finanzierung des Ausgleichsprogramms gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0205, Verkehrsüberwachung, Teilplanzelle 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen in Höhe von 11.726.477 €.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) und Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss gemäß Verwaltungsvorlage:

 

1.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die in der Zeit vom 01.03.2016 bis zum 15.12.2016 erlassenen Bescheide wegen Tempoüberschreitungen auf der BAB 3 bestandskräftig geworden sind. Es existiert keine Rechtsgrundlage, die es der Verwaltung ermöglicht, diese Bescheide aufzuheben.

 

2.    Betroffene, deren Bußgeld die Grenze von 250 Euro überschreitet, werden auf die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 85 OWiG) verwiesen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein freiwilliges Ausgleichsprogramm aufzulegen, das es ihr ermöglicht, den übrigen Betroffenen auf Antrag einen finanziellen Ausgleich in Höhe der an die Stadt Köln gezahlten  Verwarn- und Bußgelder auf schnellem und unbürokratischem Wege zu gewähren.

 

4.    Das Ausgleichsprogramm kann nur einen Ausgleich für Verwarn- und Bußgelder leisten. Für einen Erlass der Nebenfolgen (z.B. Fahrverbot) in persönlichen Härtefällen, wird auf die Möglichkeit verwiesen, ein Verfahren in Gnadensachen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Bezirksregierung anzustrengen.

 

5.    Gleichzeitig beschließt der Rat zur Finanzierung des Ausgleichsprogramms gemäß § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0205, Verkehrsüberwachung, Teilplanzelle 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen in Höhe von 11.726.477 €.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe Piraten, der Gruppe GUT sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.

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Anmerkung:

 

Diese Angelegenheit wurde wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam mit TOP

 

3.1.6    Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion betreffend "Überprüfung unrechtmäßiger    Bußgeldbescheide wegen Tempoüberschreitungen auf der A3"

AN/0226/2017

 

behandelt.