Frau Oberbürgermeisterin Reker lässt über den Alternativbeschluss der Ursprungsvorlage 0597/2017 in der wie folgt mündlich geänderten Fassung abstimmen:

 

Alternativbeschluss:

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 41 GO NW und § 6 LÖG NW wird die als Anlage 02 beigefügte 1. Änderungsverordnung der 1. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2017 vom 25.11.2016 (Amtsblatt Nr. 48 vom 07.12.2016) beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke. mehrheitlich zugestimmt.