Nachtrag: 09.03.2017
Sitzung: 13.03.2017 HA/0023/2017
Zusatz: -zugesetzt-
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0597/2017
Frau
Oberbürgermeisterin Reker lässt über den Alternativbeschluss der
Ursprungsvorlage 0597/2017 in der wie folgt mündlich geänderten Fassung
abstimmen:
Alternativbeschluss:
Gemäß § 60 Abs. 1
Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 41 GO NW und § 6 LÖG NW wird die als Anlage 02
beigefügte 1. Änderungsverordnung der 1. Ordnungsbehördliche Verordnung über
das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2017 vom 25.11.2016 (Amtsblatt
Nr. 48 vom 07.12.2016) beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke. mehrheitlich zugestimmt.