Sitzung: 27.03.2017 AVR/0022/2017
Zusatz: (Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 09.03.2017 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 4316/2016
Geänderter Beschluss zur Vorlage in der Fassung wie der Ausschuss
Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung vom 20.03.2017:
Der AVR empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt wie folgt:
1. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ werden in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio € in den Jahren 2017 – 2020, beantragt.
2. Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen durch die effizienteste Beschaffungsform realisiert werden können.
3. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet:
- Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klassenräume und Flure
- Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen
- Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung
- Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Klassenräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung
- Vervollständigung und Modernisierung von CAS-Verkabelungen an bis zu 86 Schulen
- Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad- sowie Rollerständern
- Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tischtennisplatten, Basketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten
-
Neuausstattung von Klassenräumen und des
Verwaltungsbereichs von Schulen, sofern die Anschaffungspreise die
Geringwertigkeitsgrenze überschreiten
-
Technische Geräte
- Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und diese Maßnahmen bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden können (siehe auch Punkt 2)
- Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau- sowie Sanierungsmaßnahmen, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind
- Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen
Der Rat nimmt
diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung der Maßnahmen (siehe Anlage
3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die erforderlichen
Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergabebestimmungen zu
erteilen.
Mit dieser
Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten Digitalisierungsmaßnahmen im
Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwaltung wird mit den
hierfür erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen für die einzelnen
Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhaltlich in
Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen technischen
Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten
Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbegründung
und –prüfung unterliegen.
Notwendige
Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten Mittelverwendung
sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weiteren Verfahren
Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft werden, sind
Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen heranzuziehen.
Es ist geplant
die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des städtischen
Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisieren, für die
bereits entsprechende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen sind.
Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank
anhand eines Kredites zur Verfügung gestellt. Jährlich werden in den
Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € beantragt. Kreditnehmer ist die
Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land NRW. Ein städtischer
Eigenanteil ist nicht zu leisten.
Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwendung
finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten durch die Verwaltung
verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die entsprechende
Mittelverwendung wird je nach Aufteilung im Teilergebnis- bzw. Teilfinanzplan
0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzeilen abgebildet. Für
das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung
(u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die
Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens
2018ff.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.