I. Beschluss gemäß Änderungsantrag von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln)

 

Der Rat möge beschließen:

 

  1. Die Verweigerung der Freigabe der in der Vorlage 0512/2017 beantragten Kosten in Höhe von TEuro 700.0 für Planung und Projektleitung des Neubaus und die Entscheidung zu vertagen, bis der endgültige Abschlussbericht  des Technischen Geschäftsführers der Bühnen über die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz einschließlich Gesamtkosten und Übergabetermin  vorliegt.

 

  1. die Betriebsleitung der Bühnen mit der lückenlose Vorlage der Unterlagen zu beauftragen, die ausschlaggebend für die Entscheidung waren, 2014 den politischen Gremien die Empfehlung über die Kooperation zwischen dem WDR und den Bühnenbetrieben auszusprechen, w.d.w.:

 

    1. Zustandsberichte Wege, Gebäude und Anlagen der anzumietenden WDR-Liegenschaften
    2. Gesprächsnotizen und Protokolle,
    3. LOI, sonstige Absichtserklärungen und Vorverträge
    4. Beteiligter Personenkreis und Funktionen

 

  1. die Betriebsleitung der Bühnen zu beauftragen, eine Übersicht zu erstellen, aus der die derzeit von den Werkstätten genutzten Standorte, Flächen und die kalkulatorischen Kosten p.a. ersichtlich sind, die zum Standort Bocklemünd umsiedeln sollen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion und der Gruppe Piraten abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:

 

1.

Ziffer 1 des Beschlussvorschlags soll unverändert beschlossen werden. Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Ziffern 2 bis 6 sowie 8 bis 10 werden zurückgestellt.

 

2.

Auf Basis der Absichtserklärung von Bühnen der Stadt Köln und WDR, über den Werkstattneubau hinaus zukünftig zusätzliche Kooperationsbereiche zu erschließen, sind weiterführende Gespräche über zukünftige Synergien mit dem WDR zu führen und die Verhandlungsergebnisse im Detail darzustellen. Diese Darstellung soll eine Erlöskalkulation durch zukünftige Fremdaufträge, eine Kalkulation von Aufwandsminderungen durch eine optimierte Logistik, eine Kalkulation der Einnahmen aus Mehraufführungen durch vereinfachte Bühnenbildmontage sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Entwicklung des Betriebskostenzuschusses beinhalten.

 

3.

Zur bereits dargestellten Planung eines Werkstattneubaus auf dem benannten Grundstücksareal des WDR sind Alternativstandorte im Stadtgebiet zu prüfen. Die Alternativstandorte sind unter Darlegung folgender Parameter in Hinsicht auf ihre Vor- und Nachteile vergleichend darzustellen: Realisierbarkeit der geplanten Werkstatt an Alternativstandorten, Grundstückskosten, Erstellungskosten der Werkstatt, Verkehrsanbindung, Auswirkungen auf mögliche Kooperationen mit dem WDR. Es ist darzustellen, wie das Werkstattgebäude kostenoptimiert realisiert werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist in vergleichender Form zusammen mit der Variante auf dem WDR-Areal den zuständigen Ratsgremien bis zur Sommerpause vorzulegen. Auf Grundlage des dann zu treffenden Beschlusses über den zukünftigen Standort der Bühnenwerkstatt, werden dann die Bühnen der Stadt Köln mit dem Planungsauftrag beauftragt.

 

4.

Die Betriebsleitung wird zur Vermeidung eines Werkstätteninterims beauftragt, den aktuellen Standort zu sichern und wird ermächtigt, die entsprechenden  Verträge zu schließen. Die zusätzlichen Kosten sind im Rahmen des Wirtschaftsplans ohne Erhöhung des Betriebskostenzuschusses darzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.

 

 

 

III. Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage:

 

Beschluss:

1.      Der Rat nimmt die Machbarkeitsstudie der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zur „Planung der Bühnenwerkstätten in Bocklemünd“ vom Dezember 2016 zur Kenntnis. Er nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass für die benannte Maßnahme auf Basis der Machbarkeitsstudie eine positiv beschiedene Bauvoranfrage vom November 2016 vorliegt.

 

       Der Rat beauftragt die Bühnen der Stadt Köln, verschiedene langfristige Finanzierungsmodelle für den Neubau der Werkstätten zu prüfen und zum Baube­schluss hierzu ein Konzept vorzulegen. Im Rahmen der Finanzierung sollen auch ggf. erwirtschaftete Überschüsse aus den Jahresabschlüssen der Bühnen Berücksichtigung finden.

 

2.    Auf Basis der Absichtserklärung von Bühnen der Stadt Köln und WDR, über den Werkstattneubau hinaus zukünftig zusätzliche Kooperationsbereiche zu erschließen, sind weiterführende Gespräche über zukünftige Synergien mit dem WDR zu führen und die Verhandlungsergebnisse im Detail darzustellen. Diese Darstellung soll eine Erlöskalkulation durch zukünftige Fremdaufträge, eine Kalkulation von Aufwandsminderungen durch eine optimierte Logistik, eine Kalkulation der Einnahmen aus Mehraufführungen durch vereinfachte Bühnenbildmontage sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Entwicklung des Betriebskostenzuschusses beinhalten.

 

3.    Zur bereits dargestellten Planung eines Werkstattneubaus auf dem benannten Grundstücksareal des WDR sind Alternativstandorte im Stadtgebiet zu prüfen. Die Alternativstandorte sind unter Darlegung folgender Parameter in Hinsicht auf ihre Vor- und Nachteile vergleichend darzustellen: Realisierbarkeit der geplanten Werkstatt an Alternativstandorten, Grundstückskosten, Erstellungskosten der Werkstatt, Verkehrsanbindung, Auswirkungen auf mögliche Kooperationen mit dem WDR. Es ist darzustellen, wie das Werkstattgebäude kostenoptimiert realisiert werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist in vergleichender Form zusammen mit der Variante auf dem WDR-Areal den zuständigen Ratsgremien bis zur Sommerpause vorzulegen. Auf Grundlage des dann zu treffenden Beschlusses über den zukünftigen Standort der Bühnenwerkstatt, werden dann die Bühnen der Stadt Köln mit dem Planungsauftrag beauftragt.

 

4.    Die Betriebsleitung wird zur Vermeidung eines Werkstätteninterims beauftragt, den aktuellen Standort zu sichern und wird ermächtigt, die entsprechenden  Verträge zu schließen. Die zusätzlichen Kosten sind im Rahmen des Wirtschaftsplans ohne Erhöhung des Betriebskostenzuschusses darzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD- Fraktion sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.

__________

Anmerkung:

 

Sowohl die Fraktion Die Linke. als auch die FDP-Fraktion ziehen ihren Änderungsantrag zugunsten des gemeinsamen Änderungsantrages (siehe Beschluss Nr. II) zurück.