Herr Bronisz stellt einen Ergänzungsantrag.

 

Herr Homann lässt über diesen Ergänzungsantrag abstimmen.

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob entgegen der Begründung aus Seite 6 der Beschlussvorlage, für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ " ausschließlich sozialversicherungspflichtige Teilnehmer einzusetzen wären.

 

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit vier Stimmen der SPD-fraktion, zwei Stimmen der Fraktion Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Stimme des Herrn Bronisz und des Herrn Ilg gegen vier Stimmen der CDU-Fraktion und zwei Stimmen der Fraktion Die Grünen zugestimmt.

(nicht anwesend Herr Pavegos)

So dann lässt Herr Homann über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden ergänzten Beschluss:

 

Der Rat beschließt wie folgt:

 

1.    Die Fördermittel aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ werden in größtmöglichem Umfang, d.h. je 25 Mio € in den Jahren 2017 – 2020, beantragt.

 

2.    Es ist zu prüfen, ob kleinere Neubaumaßnahmen wie z.B. Sporthallen im Rahmen von ÖPP oder durch Vergabe an einen Generalübernehmer realisiert werden können.

 

3.    Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet:

 

-       Verschönerungsmaßnahmen in Schulen, z.B. durch Anstriche der Klassenräume und Flure

-       Beschaffung von Verdunkelungsvorhängen

-       Breitbandanbindung und WLAN-Ausstattung

-       Digitalisierungsmaßnahmen wie Ausbau der Präsentationstechnik in den Klassenräumen und generelle Unterstützung digitaler Bildung

-       Vervollständigung und Modernisierung von CAS-Verkabelungen an bis zu 86 Schulen

-       Ausstattung der Grundschulen mit Außenspielgeräten und Fahrrad- sowie Rollerständern

-       Ausstattung der weiterführenden Schulen mit Außensportgeräten wie Tischtennisplatten, Basketballkörben, Toren, aber auch Sitzgelegenheiten

-       Neuausstattung von Klassenräumen und des Verwaltungsbereichs von Schulen, sofern die Anschaffungspreise die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten

-       Technische Geräte

-       Erstellung zusätzlicher Sporthallen, wenn Bedarf und Platz vorhanden ist und diese Maßnahmen bei der Gebäudewirtschaft personalisiert sind oder werden können (siehe auch Punkt 2)

-       Finanzierung von Grundstücksankäufen und Bau- sowie Sanierungsmaßnahmen, die bei der Gebäudewirtschaft bereits personalisiert sind

-       Kauf von Containeranlagen zur kurzfristigen Schaffung von Schülerplätzen

 

 

Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung der Maßnahmen (siehe Anlage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergabebestimmungen zu erteilen.

Mit dieser Vorlage werden den in Anlage 6 genannten konkreten Digitalisierungsmaßnahmen im Sinne einer Bedarfsprüfung ebenfalls zugestimmt und die Verwaltung wird mit den hierfür erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen für die einzelnen Gerätetypen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhaltlich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen technischen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbegründung und –prüfung unterliegen.

 

 

Notwendige Verschiebungen bei den genannten Maßnahmen und der geplanten Mittelverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weiteren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft werden, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen heranzuziehen.

 

 

Es ist geplant die Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen. Zur Entlastung des städtischen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu realisieren, für die bereits entsprechende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen sind.

 

 

Die Fördermittel werden durch die NRW.Bank anhand eines Kredites zur Verfügung gestellt. Jährlich werden in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 rd. 25 Mio. € beantragt. Kreditnehmer ist die Stadt, den Tilgungs- und Zinsdienst übernimmt das Land NRW. Ein städtischer Eigenanteil ist nicht zu leisten.
Die Mittel können sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen Verwendung finden. Eine Aufteilung der Mittel wird anhand der Maßnahmenlisten durch die Verwaltung verursachungsgerecht vorgenommen. Die Kreditabwicklung sowie die entsprechende Mittelverwendung wird je nach Aufteilung im Teilergebnis- bzw. Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in den betreffenden Teilplanzeilen abgebildet. Für das Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Umsetzung im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung (u.a. Bereitstellung der Mittel im Wege der unechten Deckung). Die Mittelveranschlagung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgt im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2018ff.

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob entgegen der Begründung aus Seite 6 der Beschlussvorlage, für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ " ausschließlich sozialversicherungspflichtige Teilnehmer einzusetzen wären.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung einer Stimme der Fraktion Die Grünen und der Stimme von Herrn Bronisz zugestimmt.

(nicht anwesend Herr Pavegos)