Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 21.03.2017:

 

Der Rat beschließt mit den nachfolgenden Änderungen die als Anlage1 beigefügte Neufassung der „Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln“

 

§ 3 Abs. 1 wird in Punkt b) wie folgt geändert:

Über die Verleihung des Preises entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges eine Jury, der angehören:

b) jeweils ein Vertreter der stimmberechtigen Fraktionen im Kulturausschuss.

 

In § 3 Abs. 1 werden die Ziffern e) bis g) gestrichen und durch eine neue Ziffer e) ersetzt. Diese lautet: Sachverständige, deren Anzahl der Zahl der Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen im Kulturausschuss entspricht. Diese setzen sich aus einem der Direktoren des Instituts für deutsche Sprache und Literatur an der Universität zu Köln sowie Autoren und Literaturkritikern zusammen.

 

Die am 01.02.2011 beschlossene Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln wird aufgehoben.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.