Zusatz: Abschließende Vorberatung für den Rat sofern die BV 1 uneingeschränkt zustimmt

Beschluss: ungeändert empfohlen

Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf erneute Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) der Vorlage uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

Der Rat beschließt aufgrund § 162 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch die Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des 'Sanierungsgebietes Umfeld Kulturzentrum am Neumarkt' vom 02.08.2005 in Köln-Altstadt-Süd in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung (vgl. Anlage 1).

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.