Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Am Bahnhof in Köln-Porz-Wahn– einzuleiten für das zurzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet südlich der Straße Am Bahnhof, im Osten begrenzt durch die Frankfurter Straße, im Westen durch die Poststraße und im Süden durch die bestehende Wohnbebauung am Peter-Joseph-Schumacher-Weg gemäß Anlage 1 mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemischte Nutzung aus Wohnen und Gewerbe zu schaffen;
2. beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes gemäß
Anlage 2 nach Modell 1 (Aushang); als Bürgerinformationsveranstaltung.
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.
Die Verwaltung und der Vorhaben-träger
werden gebeten die Häuser an der Frankfurter Str. als Mehrfamilienhäuser in 3-Geschossiger Bauweise
auszuführen und im Bereich der Straße Am Bahnhof Wohnungs- und Gewerbehaus in
einheitlicher Form zu gestalten.
Es soll nach Möglichkeiten gesucht werden,
auch im Gewerbehaus Wohnungen zu zu lassen und diese zu verwirklichen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in geänderter Fassung empfohlen.