Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Am Bahnhof in Köln-Porz-Wahn– einzuleiten für das zurzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet südlich der Straße Am Bahnhof, im Osten begrenzt durch die Frankfurter Straße, im Westen durch die Poststraße und im Süden durch die bestehende Wohnbebauung am Peter-Joseph-Schumacher-Weg gemäß Anlage 1 mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemischte Nutzung aus Wohnen und Gewerbe zu schaffen;

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 nach Modell 1 (Aushang); als Bürgerinformationsveranstaltung.

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.

 

Die Verwaltung und der Vorhaben-träger werden gebeten die Häuser an der Frankfurter Str. als Mehrfamilienhäuser in 3-Geschossiger Bauweise auszuführen und im Bereich der Straße Am Bahnhof Wohnungs- und Gewerbehaus in einheitlicher Form zu gestalten.

Es soll nach Möglichkeiten gesucht werden, auch im Gewerbehaus Wohnungen zu zu lassen und diese zu verwirklichen

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig in geänderter Fassung empfohlen.