Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt:
Zur Entlastung der Anwohner/innen der
Mathildenstraße durch Optimierung des Lieferverkehrs wird die Verwaltung
beauftragt, dort folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Die Ladezone hinter der Kreuzung zur Adolphstraße wird vorverlegt.
Der Beginn liegt künftig zwischen den Häusern Nr. 35 und 37, das Ende
zwischen den Häusern 33 und 31.
- Auf der frei gewordenen Fläche vor dem Haus Nr. 37 wird absolutes
Halteverbot angeordnet. Es werden bis zum Kreuzungsbereich Adolphstraße
Fahrradnadeln auf der Fahrbahn aufgestellt, die ein verbotswidriges
Abstellen von Kraftfahrzeugen verhindern sollen. Diese sollen so
aufgestellt werden, dass die Fahrräder parallel zur Bordsteinkante
abgestellt werden. Bei der Auswahl des Modells und der Aufstellungsart ist
darauf zu achten, dass abgestellte Fahrräder nicht behindernd in den neu
geschaffenen Raum für das Abbiegen von Lkw ragen können.
- Die Ladezone vor der Anlieferung des Rewe-Marktes wird verkleinert.
Der Beginn bleibt unverändert vor Haus Nr. 11-13, das Ende der Ladezone
wird vorverlegt zwischen die Häuser 3 und 5-7. Die Fläche vor dem Haus Nr.
3 wird in die reguläre Parkraumbewirtschaftung integriert.
- Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten in der Mathildenstraße werden
neben der Fahrbahn auch die Gehwege neu erstellt. Um den Anforderungen
mobilitätseingeschränkter Menschen gerecht zu werden, sind diese so zu
gestalten, dass kein Gefälle mehr zur Fahrbahn hin vorliegt. Zur
Koordinierung dieser Maßnahme setzt sich die Verwaltung ins Benehmen mit
den Stadtentwässerungsbetrieben Köln.
- Die Verwaltung möge prüfen, inwiefern eine Umkehrung der
Einbahnstraße in der Mathildenstraße zwischen der Deutzer Freiheit und der
Adolphstraße zu einer weiteren Optimierung des Lieferverkehrs und damit
verbunden einer Entlastung für die Anwohner/innen beitragen kann und
welche Auswirkungen für den Verkehrsraum um die Deutzer Freiheit herum
dadurch entstehen würden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.