Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschließt:

Zur Entlastung der Anwohner/innen der Mathildenstraße durch Optimierung des Lieferverkehrs wird die Verwaltung beauftragt, dort folgende Maßnahmen umzusetzen:

  1. Die Ladezone hinter der Kreuzung zur Adolphstraße wird vorverlegt. Der Beginn liegt künftig zwischen den Häusern Nr. 35 und 37, das Ende zwischen den Häusern 33 und 31.

  2. Auf der frei gewordenen Fläche vor dem Haus Nr. 37 wird absolutes Halteverbot angeordnet. Es werden bis zum Kreuzungsbereich Adolphstraße Fahrradnadeln auf der Fahrbahn aufgestellt, die ein verbotswidriges Abstellen von Kraftfahrzeugen verhindern sollen. Diese sollen so aufgestellt werden, dass die Fahrräder parallel zur Bordsteinkante abgestellt werden. Bei der Auswahl des Modells und der Aufstellungsart ist darauf zu achten, dass abgestellte Fahrräder nicht behindernd in den neu geschaffenen Raum für das Abbiegen von Lkw ragen können.

  3. Die Ladezone vor der Anlieferung des Rewe-Marktes wird verkleinert. Der Beginn bleibt unverändert vor Haus Nr. 11-13, das Ende der Ladezone wird vorverlegt zwischen die Häuser 3 und 5-7. Die Fläche vor dem Haus Nr. 3 wird in die reguläre Parkraumbewirtschaftung integriert.

  4. Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten in der Mathildenstraße werden neben der Fahrbahn auch die Gehwege neu erstellt. Um den Anforderungen mobilitätseingeschränkter Menschen gerecht zu werden, sind diese so zu gestalten, dass kein Gefälle mehr zur Fahrbahn hin vorliegt. Zur Koordinierung dieser Maßnahme setzt sich die Verwaltung ins Benehmen mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln.

  5. Die Verwaltung möge prüfen, inwiefern eine Umkehrung der Einbahnstraße in der Mathildenstraße zwischen der Deutzer Freiheit und der Adolphstraße zu einer weiteren Optimierung des Lieferverkehrs und damit verbunden einer Entlastung für die Anwohner/innen beitragen kann und welche Auswirkungen für den Verkehrsraum um die Deutzer Freiheit herum dadurch entstehen würden.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.