Sitzung: 09.05.2017 LA/0021/2017
Zusatz: vorher TOP 4.1
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0923/2017
Mitteilung:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion zur Standortsuche für ein neues Frischezentrum antwortet die Verwaltung wie folgt:
Wie stellt sich
der aktuelle Bearbeitungsstand des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 bezüglich
a)
der Prüfung der Standortalternativen in Hürth und
Brühl,
b)
der parallelen Planungen zur Errichtung eines
Frischezentrums in Köln-Marsdorf,
c)
der Zeitplanung für die städtebauliche und
sanierungsrechtliche Projektentwicklung der „Parkstadt Süd“
dar?
Antwort
der Verwaltung zu a:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2016
die Verwaltung beauftragt, weitere Standortoptionen für die Verlagerung des
Kölner Großmarktes zu untersuchen und dieses Ergebnis in seiner Sitzung am
04.04.2017 vorzulegen.
Nachdem auch nach erneuter Anfrage in
Bornheim dort keine geeigneten Flächen angeboten werden können und Euskirchen
aufgrund der Entfernung zum Versorgungsgebiet als Verlagerungsstandort nicht
weiter in Betracht kommt, hat die Verwaltung die potentiellen Standorte in
Hürth und Brühl weitergehend geprüft.
Diese Prüfungen sind insoweit abgeschlossen.
Die Ergebnisse werden aktuell in der verwaltungsintern abzustimmenden
Beschlussvorlage entsprechend aufbereitet.
Antwort
der Verwaltung zu b:
Der Stand zu den Bauleitplanverfahren lautet
wie folgt:
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes
und für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB am 22.06.2015 durchgeführt worden, die BV
3 (Lindenthal) hat am 27.06.2016 über den Rücklauf beschlossen. Für die
Änderung des Flächennutzungsplanes ist ergänzend die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB erfolgt. Für das
Bebauungsplanverfahren ist die Beteiligung der TÖBs noch nicht erfolgt, um
insbesondere die Umlandgemeinden nicht mit gleichem Planungsstand erneut zu
beteiligen und angesichts der gemeinsamen Erörterung von Alternativstandorten
zu verunsichern.
Der noch ausstehende Vorgabenbeschluss und
die Offenlage können erst erfolgen, wenn eine Standortentscheidung gefällt ist,
um die Notwendigkeit dieses Standortes trotz der Bedenken der Anwohner
darstellen zu können.
Antwort
der Verwaltung zu c:
Gegenstand der
sich aktuell in der verwaltungsinternen Abstimmung befindlichen
Beschlussvorlage ist auch die Darstellung der Grobterminplanung für die
Realisierung der Parkstadt Süd. Die regionalen Standortoptionen sowie eine
mögliche Realisierung des Frischezentrums in Marsdorf werden auch vor dem
Hintergrund der Zeitplanung für das Projekt Parkstadt Süd betrachtet und
bewertet.
Wann ist mit den
entsprechenden Vorlagen in den Ratsgremien zu rechnen und warum hat die
Verwaltung den Wirtschaftsausschuss nicht zu seiner Sitzung am 09.03.2017 von
selbst über den Bearbeitungsstand unterrichtet?
Was sind die Gründe für eine etwaige Verzögerung in der Bearbeitung der
Ratsbeschlüsse?
Antwort
der Verwaltung:
Die Vorlage zur Standortentscheidung befindet
sich derzeit im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess. Sobald dieser
abgeschlossen ist, wird die abgestimmte Vorlage in die politischen Gremien
eingebracht, um zügig die Grundlage für weitere notwendige Arbeitsschritte im
Zusammenhang mit der Verlagerung des Großmarktes zu erhalten und die
erforderliche Planungssicherheit für die Händlerinnen und Händler des
Großmarktes Köln zu schaffen.
Kann die Verwaltung die Berichterstattung bezüglich der Prüfung zweier
weiterer Standorte innerhalb Kölns bestätigen und falls ja,
a)
um welche Standorte innerhalb Kölns handelt es
sich?
b)
Aufgrund welcher Beschlusslage sieht die Verwaltung
sich zu einer Prüfung veranlasst?
c)
Warum wurden die zuständigen Ratsgremien darüber
bislang nicht informiert?
Antwort
der Verwaltung:
Neben der unter
der Beantwortung zu a) dargestellten Auftragslage zur Verlagerung des Kölner
Großmarktes liegen der Verwaltung keine zusätzlichen Prüfaufträge vor.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen