Nachtrag: 27.04.2017
Sitzung: 09.05.2017 LA/0021/2017
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 3450/2016/1
Der
Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
- Der Rat
beauftragt die Verwaltung das Verfahren zur Ausübung des kommunalen
Vorkaufsrechtes beim Kauf von Grundstücken nach den §§ 24 ff. BauGB im
Rahmen eines vorläufigen Verfahrens schnellstmöglich wieder aufzunehmen
und die Wiederaufnahme des Verfahrens im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Die Wiederaufnahme des vorläufigen Verfahrens
soll ab dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die unter 3. näher beschriebenen Stellen
bereit gestellt und tatsächlich besetzt sind.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Zukunft zur Ablösung des vorläufigen
Verfahrens eine das Verfahren vereinfachende technisch basierte Lösung
aufzustellen und einzuführen.
- Für die
Durchführung des kommunalen Vorkaufsrechtes beschließt der Rat im Vorgriff
auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 7,5 Mehrstellen im
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
·
2,0
Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (1 x EGr. 10 TVöD, 1 x EGr. 11 TVöD) bzw. StA
(BGr. A 11 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW) für die Prüfung und Ausübung des Vorkaufsrechtes
·
5,5
Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. 7 TVöD bzw. StOS BGr. A 7 Laufbahngruppe
1 LBesG NRW für die Erstellung der Negativatteste und die Erhebung der
Gebühren.
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind
verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
- Der Rat
beschließt die 13. Satzung zur Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem
Beschluss beigefügten Fassung.
- Der Rat
beschließt gem. § 83 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für die
zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale
Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 in:
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 448.200
€
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 192.040 €
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaften – in Teilplanzeile 4 –
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte – von rund 640.000 €.
- Hinsichtlich
der Stellenbemessung und demzufolge der Gebührenberechnung erfolgt nach
einem Erfahrungszeitraum von einem Jahr seit der Wiederausübung die
Evaluation und ggf. Anpassung auf der Grundlage der dann vorliegenden
tatsächlichen Rahmendaten (Anzahl Kaufverträge, Zurückweisungen,
Negativatteste, Ausübung Vorkaufsrecht, Stand der Datenverarbeitung).
- Der Rat
beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt
Köln in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion empfohlen