Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Köln beschließt den 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln in der
überarbeiteten Fassung (Anlage 1). Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens
werden dabei Bestandteil des Nahverkehrsplanes der Stadt Köln (Anlage 2).
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen
weiterzuverfolgen und zur Beratung vorzubereiten,
mit dem Ziel, sie sukzessive den zuständigen Fachausschüssen und
Bezirksvertretungen vorzulegen.
- Die Verwaltung wird
gebeten, die auf Seite 18 Anlage2 dargestellten Punkte zu erläutern.
Insbesondere sind die
unbewiesenen genannten Befürchtungen durch Stauverzögerungen in der
Schmittgasse zu konkretisieren. Hier sind vor allem Messungen über die
tatsächliche Verzögerung durchzuführen.
Sollte sich die RSVG weiter
gegen eine Verlängerung sträuben soll eine taktgenaue Anbindung der SB 55 an
eine eigene KVB Schnellbusverlängerung mit der Linienführung entsprechend dem
Antrag der BV Porz eingeführt werden.
4. Der Bezirksvertretung ist ein konkreter Termin zu nennen wann
die aus der Anlage 2 immer wieder auftretenden Erläuterungen „Prüfung der Linien- und Taktveränderungen muss wegen der
großräumigeren Auswirkungen z.B. auf die Anschlüsse einer linienübergreifenden
Bewertung im Netzzusammenhang unterzogen werden“ erfolgen und die “Überprüfung im Rahmen der
Überplanung des Busnetzes.“ erfolgt.
Diese Darstellungen in der Anlage 2 sind für die Beantwortung und Behandlung
von Anträgen der BV7 die länger als 2 Jahre zurückliegen so nicht befriedigend.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig geändert empfohlen.