Nachtrag: 08.05.2017

Zusatz: Tischvorlage

Beschluss: endgültig abgelehnt

Änderung- und Zusatzantrag der SPD-Fraktion zu TOP 1.1.1.1:

 

Der Beschlussvorschlag der Antragsteller wird wie folgt ersetzt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

  1. den uneingeschränkten Fortbestand und Pflege des unter Denkmalschutz stehenden Stammheimer Schlossparks einschließlich der dort befindlichen Naturdenkmäler als vorrangiges öffentliches Interesse weiterhin zu sichern;

 

  1. Planungen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB), das bestehende Klärwerk in südlicher Richtung durch Nutzung des Grundstücks des Ulrich-Haberland-Hauses bzw. Teile des Stammheimer Schlossparks sowie Planungen für ein Heranrücken des Klärwerkbetriebs an den Schlosspark, eine Absage zu erteilen;

 

  1. das Verfahren zur Denkmalschutz-Entwidmung und Niederlegung des Ulrich-Haberland-Hauses, wie es die Verwaltung vorschlägt, einzustellen. Entsprechend der Festsetzung im Flächennutzungsplan ist das Gebäude weiterhin für eine Nutzung ganz oder überwiegend als Alteneinrichtung, ggf. ergänzend dazu mit einem Restaurant-/Café-Betrieb, vorzusehen. Mit diesem Ziel ist es an einen Privatinvestor zu veräußern, damit es in diese Richtung entwickelt werden kann. Ein entsprechendes öffentliches Verfahren zur Einholung von Angeboten privater Investoren ist einzuleiten. Zum geeigneten Verfahrenszeitpunkt ist seitens des möglichen Investors die Vorlage der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen insbesondere baurechtlicher Art zu verlangen;

 

  1. über die Umsetzung dieses Beschlusses den Liegenschaftsausschuss, den Stadtentwicklungsausschuss, den Ausschuss Umwelt und Grün sowie die Bezirksvertretung 9 zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt