Nachtrag: 08.05.2017
Sitzung: 09.05.2017 LA/0021/2017
Zusatz: Tischvorlage
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/0749/2017
Änderung-
und Zusatzantrag der SPD-Fraktion zu TOP 1.1.1.1:
Der
Beschlussvorschlag der Antragsteller wird wie folgt ersetzt:
Die Verwaltung wird beauftragt,
- den uneingeschränkten
Fortbestand und Pflege des unter Denkmalschutz stehenden Stammheimer
Schlossparks einschließlich der dort befindlichen Naturdenkmäler als
vorrangiges öffentliches Interesse weiterhin zu sichern;
- Planungen der
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB), das bestehende Klärwerk in
südlicher Richtung durch Nutzung des Grundstücks des
Ulrich-Haberland-Hauses bzw. Teile des Stammheimer Schlossparks sowie
Planungen für ein Heranrücken des Klärwerkbetriebs an den Schlosspark,
eine Absage zu erteilen;
- das Verfahren zur
Denkmalschutz-Entwidmung und Niederlegung des Ulrich-Haberland-Hauses, wie
es die Verwaltung vorschlägt, einzustellen. Entsprechend der Festsetzung
im Flächennutzungsplan ist das Gebäude weiterhin für eine Nutzung ganz
oder überwiegend als Alteneinrichtung, ggf. ergänzend dazu mit einem
Restaurant-/Café-Betrieb, vorzusehen. Mit diesem Ziel ist es an einen
Privatinvestor zu veräußern, damit es in diese Richtung entwickelt werden
kann. Ein entsprechendes öffentliches Verfahren zur Einholung von Angeboten
privater Investoren ist einzuleiten. Zum geeigneten Verfahrenszeitpunkt
ist seitens des möglichen Investors die Vorlage der erforderlichen
öffentlich-rechtlichen Genehmigungen insbesondere baurechtlicher Art zu verlangen;
- über die Umsetzung dieses
Beschlusses den Liegenschaftsausschuss, den Stadtentwicklungsausschuss, den
Ausschuss Umwelt und Grün sowie die Bezirksvertretung 9 zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt