Beschluss gemäß
Empfehlung des Wirtschaftsausschusses aus seiner Sitzung am 10.07.2017:
Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten
Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den regionalen Standortoptionen für ein
Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt:
- den Standort "Am Kalscheurer
Hof" in Hürth nicht weiterzuverfolgen und
auf die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu verzichten.
- eine weitere Konkretisierung von
Planungen für den Standort "Am Brühler Heckelchen" in Brühl
nicht vorzunehmen.
- in Folge seiner Beschlüsse aus
2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf zu verlagern. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzusetzen mit
dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderliche Planungs- und
Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaffen wird.
- Der Rat
stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des
notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen
Betrieb des derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind.
Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich
auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die
erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017
im Teilergebnisplan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen - zur Verfügung.
- Die Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung der Ziffern II.1 und II.2 des Ratsbeschlusses vom 15.03.2016 wird ausdrücklich bekräftigt.
- Die Mitteilung 2064/2017 „Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner Großmarkts“ wird zur Kenntnis genommen und die Aussagen zu den Ziffern 4, 5 und 6 als ergänzender Arbeitsauftrag in die o. a. Beschlussvorlage aufgenommen.
„Zu 4., 5. und 6.
Die Auswahl einer geeigneten Betriebsform und die wirtschaftliche
Betrachtung eines neuen Frischezentrums hängen wesentlich von der
Standortentscheidung ab. Ferner ist auch eine EU-beihilfenrechtliche Bewertung
vorzunehmen.
Dazu beabsichtigt die Verwaltung, nunmehr kurzfristig auf der Grundlage
der Arbeitshypothese Marsdorf gutachterlich überprüfen zu lassen, wie der
Betrieb eines Frischezentrums nach europarechtlichen Vorgaben am besten und am
wirtschaftlichsten dargestellt werden kann.
Das Gutachten soll – zusätzlich zu der EU-beihilfenrechtlichen Prüfung
- eine erste Empfehlung zu möglichen Betriebsformen enthalten. Um eine
tiefergehende Untersuchung der Betriebsformen handelt es sich allerdings noch
nicht, aber ggf. können Betriebsformen schon ohne diese tiefergehende Prüfung
ausgeschlossen werden.
Die Frage des Betreibermodells setzt auf Ergebnissen der
beihilferechtlichen Prüfung auf und wäre im Anschluss zu beauftragen.
Die Verwaltung geht davon aus, dem Rat im 4. Quartal 2017 die Ergebnisse
der gutachterlichen Prüfung zum Beihilfenrecht vorlegen zu können.“ (aus der
Mitteilung 2064/2017)
- Die Vorschläge der IG Kölner Großmarkt e. V. zur zukünftigen Betriebsform und zur Überprüfung des tatsächlichen Flächenbedarfs aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen, sind in den weiteren Prozess einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) und bei Stimmenthaltung der Gruppen Piraten und GUT zugestimmt.