Zusatz: (Verweisung aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 20.06.2017)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

2013 hat die Stadt Köln die Vereinbarung zur „Kinderfreundlichen Kommune“ unterschrieben. Die Vereinbarung geht einher mit der Vorlage eines Aktionsplans zu den Themenbereichen „Vorrang des Kindeswohls/Kinderrechte in allen Verwaltungsebenen“, „Kinderfreundliche Rahmengebung“, „Partizipation von Kindern und Jugendlichen“ und „Information über Kinderrechte und Beteiligungsmöglichkeiten“, nach dessen Anerkennung das Prüfsiegel „Kinderfreundliche Kommune“ verliehen werden kann. Es gibt bereits etliche kleine bis mittelgroße Kommunen, die als kinderfreundliche Kommune ausgezeichnet worden sind. Köln wäre jedoch die erste Millionenstadt und damit weg- und richtungsweisend für andere Großstädte.

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt daher die Verwaltung, dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat der Stadt Köln den seit 2013 von der Stadt Köln in Kooperation mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommune e.V.“ entwickelten Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ vorzulegen und für den Haushalt 2018 im Rahmen der definierten verwaltungsinternen Leitprojekte ausreichend Mittel zu seiner strategischen Entwicklung und praktischen Umsetzung einzuplanen.

 

Aufbauend auf den bisherigen Beschlüssen sollen die unten genannten Zielvorhaben die bisherigen Aktivitäten der Verwaltung ergänzen und erweitern.

Der Schwerpunkt der konkreten Maßnahmen soll zunächst auf der Förderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und ihrer Interessenvertretung liegen. Dazu bedarf es der Koordination durch ein Jugendbüro, in dem Verwaltung und Jugendring die Zielvorhaben in enger Zusammenarbeit weiterentwickeln. Das Angebot soll sich an alle Kinder und Jugendliche richten und auch einen besonderen Augenmerk auf die nicht organisierten Jugendlichen haben, die hiermit auch erreicht und eingebunden werden sollen.

Dabei soll sich die Stadt Köln an dem mehrfach ausgezeichneten Partizipationskonzept der Stadt Nürnberg orientieren.

 

Folgende Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden:

 

-         Einrichtung eines kooperativen Jugendbüros zwischen Stadtverwaltung und dem Kölner Jugendring als Anlaufstelle für Anliegen von Kindern und Jugendlichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Personen Erfahrung mit der Entwicklung von Partizipationsstrategien haben und eine Nähe zu der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen gegeben ist. Das Jugendbüro soll in der Außenkommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle einnehmen.

Um besser in die Verwaltung wirken zu können, soll das Partizipationsbüro personell sowohl bei der Stadt Köln als auch mit einer halben Stelle beim Jugendring angesiedelt sein. Das kooperative Jugendbüro zwischen Stadtverwaltung und Jugendring arbeitet auf Augenhöhe zusammen.

 

-         Alle neun Stadtbezirke werden gebeten, mit der Bezirksjugendpflege, den Bezirksvertretungen, örtlichen Jugendhilfeträgern, Streetworkerinnen und Streetworkern, den Schülerinnen-/Schülervertretungen sowie bestehenden Kinder- und Jugendforen Verfahren zur örtlichen Partizipation aller Kinder und Jugendlichen zu entwickeln und den Bezirksvertretungen zur Abstimmung vorzulegen. Ziel soll es sein, in jedem Stadtbezirk eine breite und flexible Beteiligungsmöglichkeit für alle Jugendlichen zu schaffen, die auch Verbands-ungebundene und nicht in Jugendzentren aktive Jugendliche erreicht. Die gewählten Modelle sollen sich in den Gegebenheiten vor Ort entsprechend unterschiedlich gestalten können, Teilhabe an realen Beteiligungsstrukturen wie den Bezirksvertretungen sichern und stadtweit den mit dem AK 80 gemeinsam entwickelten fachlichen Leitlinien und Qualitätszielen folgen. Eine von den o.g. Akteuren gemeinsam durchgeführte, regelmäßige Überprüfung der Wirkung des Bezirkskonzeptes soll vereinbart werden.

Die fachlichen Leitlinien und die in den Bezirken entwickelten Konzepte sowie ihre Weiterentwicklung werden dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig zur Kenntnis gegeben.

 

-         Die bisherigen Partizipationsmittel sollen nach dem Motto „Geld in die Hand von Jugendlichen“ jedem Bezirk jährlich als zweckgebundene Mittel in Höhe von 5.000 € zur Verfügung gestellt werden. Dazu erarbeitet das kooperative Jugendbüro in Zusammenarbeit mit dem AK 80 stadtweite Leitlinien, damit die  Mittel von Jugendlichen formlos für Kleinprojekte beantragt werden können. Um die Nutzung möglichst niedrigschwellig zu halten, sollen ein formloser und unbürokratischer Ablauf und Mittelverwendungsnachweis gewährleistet sein.

 

-         Damit den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten der Beteiligung in Köln bekannt werden, aber auch um die Beteiligungsmöglichkeiten durch mediale Angebote zu erweitern, soll das kooperative Jugendbüro mit den medienpädagogischen Einrichtungen in der Stadt und mit Beteiligung von Jugendlichen ein entsprechendes Konzept entwickeln. Dabei ist darauf zu achten, dass Form, Inhalt und genutzte Social Media Angebote der Nutzung von Jugendlichen entsprechen. Auch hier kann das Konzept der Stadt Nürnberg hilfreiche Anregungen geben.

Dazu sind geeignete (digitale) Materialen zu entwickeln, um Informationen über Beteiligungsmöglichkeiten und Kleinprojektmittel über die Schulen an die Kinder und Jugendlichen zu bringen.

 

-         Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei jeder quartiersbezogenen Städtebauförderung für die Dauer der Projektförderung ein Partizipationsprojekt für Kinder und Jugendliche im Veedel zu etablieren. 20 Prozent der Mittel aus den jeweiligen Verfügungsfonds ist zur Verwendung durch Kinder und Jugendliche selbst vorzusehen.

 

-       Die Kinder- und Jugendfreundlichkeit soll in die Hauptsatzung der Stadt Köln aufgenommen werden, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der Kinderrechte.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.