Sitzung: 11.07.2017 Rat/0032/2017
Zusatz: (Verweisung aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 20.06.2017)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/0925/2017
Beschluss:
2013 hat die Stadt Köln die Vereinbarung zur
„Kinderfreundlichen Kommune“ unterschrieben. Die Vereinbarung geht einher mit
der Vorlage eines Aktionsplans zu den Themenbereichen „Vorrang des
Kindeswohls/Kinderrechte in allen Verwaltungsebenen“, „Kinderfreundliche
Rahmengebung“, „Partizipation von Kindern und Jugendlichen“ und „Information
über Kinderrechte und Beteiligungsmöglichkeiten“, nach dessen Anerkennung das
Prüfsiegel „Kinderfreundliche Kommune“ verliehen werden kann. Es gibt bereits
etliche kleine bis mittelgroße Kommunen, die als kinderfreundliche Kommune
ausgezeichnet worden sind. Köln wäre jedoch die erste Millionenstadt und damit
weg- und richtungsweisend für andere Großstädte.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt daher die
Verwaltung, dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat der Stadt Köln den seit 2013
von der Stadt Köln in Kooperation mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommune
e.V.“ entwickelten Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ vorzulegen und für
den Haushalt 2018 im Rahmen der definierten verwaltungsinternen Leitprojekte
ausreichend Mittel zu seiner strategischen Entwicklung und praktischen Umsetzung
einzuplanen.
Aufbauend auf den bisherigen Beschlüssen sollen die
unten genannten Zielvorhaben die bisherigen Aktivitäten der Verwaltung ergänzen
und erweitern.
Der Schwerpunkt der konkreten Maßnahmen soll
zunächst auf der Förderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und
ihrer Interessenvertretung liegen. Dazu bedarf es der Koordination durch ein
Jugendbüro, in dem Verwaltung und Jugendring die Zielvorhaben in enger
Zusammenarbeit weiterentwickeln. Das Angebot soll sich an alle Kinder
und Jugendliche richten und auch einen besonderen Augenmerk auf die nicht
organisierten Jugendlichen haben, die hiermit auch erreicht und eingebunden
werden sollen.
Dabei soll sich die Stadt Köln an dem mehrfach
ausgezeichneten Partizipationskonzept der Stadt Nürnberg orientieren.
Folgende
Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden:
-
Einrichtung eines kooperativen Jugendbüros
zwischen Stadtverwaltung und dem Kölner Jugendring als Anlaufstelle für
Anliegen von Kindern und Jugendlichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die
entsprechenden Personen Erfahrung mit der Entwicklung von
Partizipationsstrategien haben und eine Nähe zu der Lebenswelt von Kindern und
Jugendlichen gegeben ist. Das Jugendbüro soll in der Außenkommunikation mit
Schülerinnen und Schülern, Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle
einnehmen.
Um
besser in die Verwaltung wirken zu können, soll das Partizipationsbüro
personell sowohl bei der Stadt Köln als auch mit einer halben Stelle beim Jugendring
angesiedelt sein. Das kooperative Jugendbüro zwischen Stadtverwaltung und
Jugendring arbeitet auf Augenhöhe zusammen.
-
Alle neun Stadtbezirke werden gebeten, mit der Bezirksjugendpflege, den
Bezirksvertretungen, örtlichen Jugendhilfeträgern, Streetworkerinnen und
Streetworkern, den Schülerinnen-/Schülervertretungen sowie bestehenden Kinder-
und Jugendforen Verfahren zur örtlichen Partizipation aller Kinder und
Jugendlichen zu entwickeln und den Bezirksvertretungen zur Abstimmung
vorzulegen. Ziel soll es sein, in jedem Stadtbezirk eine
breite und flexible Beteiligungsmöglichkeit für alle Jugendlichen zu schaffen,
die auch Verbands-ungebundene und nicht in Jugendzentren aktive Jugendliche
erreicht. Die gewählten Modelle sollen sich in den Gegebenheiten vor Ort
entsprechend unterschiedlich gestalten können, Teilhabe an realen
Beteiligungsstrukturen wie den Bezirksvertretungen sichern und stadtweit den
mit dem AK 80 gemeinsam entwickelten fachlichen Leitlinien und Qualitätszielen
folgen. Eine von den o.g. Akteuren gemeinsam durchgeführte, regelmäßige
Überprüfung der Wirkung des Bezirkskonzeptes soll vereinbart werden.
Die
fachlichen Leitlinien und die in den Bezirken entwickelten Konzepte sowie ihre
Weiterentwicklung werden dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig zur Kenntnis
gegeben.
-
Die bisherigen Partizipationsmittel sollen
nach dem Motto „Geld in die Hand von Jugendlichen“ jedem Bezirk jährlich als
zweckgebundene Mittel in Höhe von 5.000 € zur Verfügung gestellt werden. Dazu
erarbeitet das kooperative Jugendbüro in Zusammenarbeit mit dem AK 80
stadtweite Leitlinien, damit die Mittel
von Jugendlichen formlos für Kleinprojekte beantragt werden können. Um die
Nutzung möglichst niedrigschwellig zu halten, sollen ein formloser und unbürokratischer
Ablauf und Mittelverwendungsnachweis gewährleistet sein.
-
Damit den Kindern und Jugendlichen die
Möglichkeiten der Beteiligung in Köln bekannt werden, aber auch um die
Beteiligungsmöglichkeiten durch mediale Angebote zu erweitern, soll das kooperative
Jugendbüro mit den medienpädagogischen Einrichtungen in der Stadt und mit
Beteiligung von Jugendlichen ein entsprechendes Konzept entwickeln. Dabei ist
darauf zu achten, dass Form, Inhalt und genutzte Social Media Angebote der
Nutzung von Jugendlichen entsprechen. Auch hier kann das Konzept der Stadt
Nürnberg hilfreiche Anregungen geben.
Dazu sind geeignete (digitale) Materialen zu
entwickeln, um Informationen über Beteiligungsmöglichkeiten und
Kleinprojektmittel über die Schulen an die Kinder und Jugendlichen zu bringen.
-
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei
jeder quartiersbezogenen Städtebauförderung für die Dauer der Projektförderung
ein Partizipationsprojekt für Kinder und Jugendliche im Veedel zu etablieren.
20 Prozent der Mittel aus den jeweiligen Verfügungsfonds ist zur Verwendung
durch Kinder und Jugendliche selbst vorzusehen.
- Die Kinder- und Jugendfreundlichkeit soll in die
Hauptsatzung der Stadt Köln aufgenommen werden, insbesondere mit Blick auf die
Umsetzung der Kinderrechte.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.