Nachtrag: 11.07.2017

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe GUT:

Anlässlich der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP für die NRW-Regierungspolitik 2017 – 2022 zum Mieterschutz und zur Schaffung preiswerten Wohnraums erklärt der Rat der Stadt Köln:

 

Der Rat der Stadt Köln schließt sich den aktuellen kritischen Stellungnahmen des Städtetags NRW und des Städte- und Gemeindebunds NRW zu den Plänen der neuen Landesregierung in Sachen Mietrecht und Mieterschutz ausdrücklich an:

„Der Städtetag Nordrhein-Westfalen sieht anders als die Koalitionspartner die Kündigungssperrfristverordnung, die Zweckentfremdungsverordnung, die Umwandlungsverordnung und das Wohnungsaufsichtsgesetz als durchaus geeignete Instrumente zur notwendigen Regulierung der Wohnungsmärkte an. Die Umwandlungsverordnung wurde auf Drängen des Städtetages Nordrhein-Westfalen im Jahr 2015 eingeführt und gilt ohnehin nur punktuell in Gebieten mit einer Erhaltungssatzung. Die Instrumente können treffsicher dort in den Markt einzugreifen, wo eine Regulierung im Sinne einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung sinnvoll ist. Die angespannte Lage auf einigen lokalen Wohnungsmärkten Nordrhein-Westfalens hat nichts mit den genannten Instrumenten zu tun.“

 

Der Städte- und Gemeindebund NW erklärt zur Absicht der neuen Landesregierung, das Wohnungsaufsichtsgesetz zu schwächen: „Es dient der Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse und kann helfen, negative städtebauliche Entwicklungen schon im Keim zu ersticken. Die kommunalen Erfahrungen zeigen, dass allein die potentiell möglichen Befugnisse der Wohnungsaufsichtsämter die Dialogbereitschaft der Eigentümer deutlich erhöht haben und die Gemeinden in die Lage versetzen, gemeinsam mit Mietern und Eigentümern Gespräche mit dem Ziel sachgerechter Lösungen zu moderieren. Ein repressives Vorgehen ist oftmals gar nicht nötig, in Härtefällen aber auch nicht unverhältnismäßig. Keinesfalls handelt es sich um ein Instrument zur „Gängelung“ seriöser Vermieter.“

 

Ballungsräume wie Köln mit einem extrem angespannten Wohnungsmarkt benötigen diese Instrumente um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum fördern zu können. Diese ergänzen die vom Rat beschlossenen Instrumente des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen, hier insbesondere die Mobilisierung von ausreichenden Flächen für neue Wohnungen.

 

Der Rat fordert daher die Landesregierung und den Landtag auf, von einer Einschränkung der Rechte der Mieter/innen abzusehen und eine Aufhebung der Kappungsgrenzenverordnung, der Mietpreisbegrenzungsverordnung, der Kündigungssperrfristverordnung, der Zweckentfremdungsverordnung (§ 10 Wohnungsaufsichtsgesetz), der Umwandlungsverordnung sowie eine weitgehende Rücknahme des Wohnungsaufsichtsgesetz nicht weiter zu verfolgen. Er fordert die Kölner Landtagsabgeordneten auf, in diesem Sinne auf die Landesregierung einzuwirken und im Landtag entsprechend zu agieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Gruppe pro Köln zugestimmt.