Nachtrag: 11.07.2017
Sitzung: 11.07.2017 Rat/0032/2017
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1067/2017
Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe GUT:
Anlässlich der
Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP für die NRW-Regierungspolitik 2017 –
2022 zum Mieterschutz und zur Schaffung preiswerten Wohnraums erklärt der Rat
der Stadt Köln:
Der Rat der Stadt Köln schließt
sich den aktuellen kritischen Stellungnahmen des Städtetags NRW und des Städte-
und Gemeindebunds NRW zu den Plänen der neuen Landesregierung in Sachen
Mietrecht und Mieterschutz ausdrücklich an:
„Der
Städtetag Nordrhein-Westfalen sieht anders als die Koalitionspartner die
Kündigungssperrfristverordnung, die Zweckentfremdungsverordnung, die
Umwandlungsverordnung und das Wohnungsaufsichtsgesetz als durchaus geeignete
Instrumente zur notwendigen Regulierung der Wohnungsmärkte an. Die Umwandlungsverordnung
wurde auf Drängen des Städtetages Nordrhein-Westfalen im Jahr 2015 eingeführt
und gilt ohnehin nur punktuell in Gebieten mit einer Erhaltungssatzung. Die
Instrumente können treffsicher dort in den Markt einzugreifen, wo eine
Regulierung im Sinne einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen
Stadtentwicklung sinnvoll ist. Die angespannte Lage auf einigen lokalen
Wohnungsmärkten Nordrhein-Westfalens hat nichts mit den genannten Instrumenten
zu tun.“
Der Städte- und Gemeindebund NW
erklärt zur Absicht der neuen Landesregierung, das Wohnungsaufsichtsgesetz zu
schwächen: „Es dient der Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse und kann
helfen, negative städtebauliche Entwicklungen schon im Keim zu ersticken. Die
kommunalen Erfahrungen zeigen, dass allein die potentiell möglichen Befugnisse
der Wohnungsaufsichtsämter die Dialogbereitschaft der Eigentümer deutlich
erhöht haben und die Gemeinden in die Lage versetzen, gemeinsam mit Mietern und
Eigentümern Gespräche mit dem Ziel sachgerechter Lösungen zu moderieren. Ein
repressives Vorgehen ist oftmals gar nicht nötig, in Härtefällen aber auch
nicht unverhältnismäßig. Keinesfalls handelt es sich um ein Instrument zur
„Gängelung“ seriöser Vermieter.“
Ballungsräume wie Köln mit einem
extrem angespannten Wohnungsmarkt benötigen diese Instrumente um die Schaffung
von bezahlbarem Wohnraum fördern zu können. Diese ergänzen die vom Rat
beschlossenen Instrumente des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen, hier
insbesondere die Mobilisierung von ausreichenden Flächen für neue Wohnungen.
Der Rat fordert daher die
Landesregierung und den Landtag auf, von einer Einschränkung der Rechte der Mieter/innen
abzusehen und eine Aufhebung der Kappungsgrenzenverordnung, der
Mietpreisbegrenzungsverordnung, der Kündigungssperrfristverordnung, der
Zweckentfremdungsverordnung (§ 10 Wohnungsaufsichtsgesetz), der Umwandlungsverordnung
sowie eine weitgehende Rücknahme des Wohnungsaufsichtsgesetz nicht weiter zu
verfolgen. Er fordert die Kölner Landtagsabgeordneten auf, in diesem Sinne auf die
Landesregierung einzuwirken und im Landtag entsprechend zu agieren.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Gruppe pro Köln zugestimmt.