Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Hermes Logistik-Center Hansestraße– einzuleiten für das zurzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet an der Hansestraße, im Osten und Norden begrenzt durch die ICE-Bahntrasse, im Süden durch das Betriebsgelände der Firma Dachser und im Westen durch die Hansestraße zuzüglich dem Grundstück Hansestraße 66 bis 68 gemäß Anlage 1 mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine industriell-gewerbliche Nutzung (Logistik-Center) zu schaffen;

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 nach Modell 1 (Aushang);

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die beteiligten Gremien ohne Einschränkung zustimmen.

 

Die Punkte 2 und 3 werden ersetzt

 

2.  beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des nach Punkt 3 geänderten städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 nach Modell 1 (Aushang);

 

3. Die folgenden Punkte sind in einem VEP Vertrag und Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlich aufzunehmen. Die Vorlage ist nach erfolgter frühzeitiger Beteiligung der Bezirksvertretung wieder vorzulegen

a.    Die im Landschaftsplan geforderte Maßnahme 8.2 – 30 (Pflanzung einer Baumreihe aus Winterlinden zwischen Bundesbahnlinie und Hansestraße bzw. vorhandener Baumreihe ) muss bestehen bleiben und kurzfristig umgesetzt werden.

b.    Frühzeitige Beteiligung des Umweltbeirates, um Verfahrensverzögerungen zu  vermeiden.

c.    Pro 4 PKW - Stellp lätze eine Baumpflanzung  – keine Versiegelung zumindest der  PKW - Stellplätze .

d.    Verbindliche Fassadenbegrünung und bei jeglicher Art von Flachdach verbindliche Dachbegrünung.

e.    Die Fluchtlinie des südlich angrenzenden Dachser - Geländes zur DB - Flughafen - schleife  sollte aufgenommen werden, um ein ausreichend breites Trittsteinbiotop  längs der Bahnböschung zu schaffen / zu erhalten, so dass sich eine wertvolle  Böschungsvegetation entwickeln könne.

f.     Insektenfreundliches Lichtkonzept, also keine Abstrahlung des Lichtes nach oben  und nur zur Seite, sondern nur da, wo es gebraucht werde.

g.      Die LKW Verkehre dürfen nicht in die angrenzenden Wohngebiete. Im Rahmen des Planverfahrens ist vertraglich sicherzustellen, dass der Vorhabenträger seine Schwerlastverkehre über das Autobahnnetz Köln und hier über den Anschluss der A 59 abwickelt, damit die Wohngebiete Gremberghoven, Finkenberg und Eil hiervon befreit sind. In den ersten beiden Jahren besteht einmalig das Recht der Bezirksvertretung, den Vorhabenträger zu einem Gespräch zu bitten, falls es zu Beschwerden kommen sollte

h.    Die Versiegelung jeglicher Flächen soll im geringsten möglichen Maße erfolgen.

i.      Die Dachabwässser müssen zwingend in örtlicher Versickerung abgeleitet werden

 


Abstimmungsergebnis:

Ja:                   12 Stimmen                CDU, Grüne, Frau Bastian (FDP), Herr Geraedts (AfD), Frau Wilden (Pro Köln)

Nein:                6 Stimmen                  SPD, Herr Eberle (Linke)

Enth.                -

 

Mehrheitlich in geänderter Form empfohlen.