Herr Bezirksbürgermeister Mike Homann stellt zunächst den Änderungsantrag (TOP 9.2.6.1) der CDU Fraktion zur Abstimmung.

 

1.            Beschluss

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

 

4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung:

§ 24 Hauptsatzung

Ersatz des Verdienstausfalls

(§ 45, § 27 Abs. 7 GO)

 

§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

(2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von 32 € gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere ....

 

(3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr mit Ausnahme der Fahrzeiten wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt mit 4 Stimmen der CDU Fraktion, 2 Stimmen der SPD Fraktion gegen 2 Stimmen der Fraktion Die Grünen und einer Stimme der CDU Fraktion bei Enthaltung von einer  Stimme der Fraktion Die Grünen, 2 Stimmen der FDP Fraktion, einer Stimme der SPD Fraktion und der Stimme von Herrn Ilg.

(nicht anwesend: Herr Bronisz, Herr Pavegos, Frau Bussmann, Frau Sandow und Herr Theilen-von Wrochem)

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

2.            Beschluss:

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

 

4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung:

§ 24 Hauptsatzung

Ersatz des Verdienstausfalls

(§ 45, § 27 Abs. 7 GO)

 

§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

(2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von 32 € gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere ....

 

(3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr mit Ausnahme der Fahrzeiten wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Herrn Ilg.

(nicht anwesend: Herr Bronisz, Herr Pavegos, Frau Bussmann und Herr Theilen-von Wrochem)