Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet den Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln mit folgender Änderungen in § 24 Hauptsatzung Ersatz des Verdienstausfalls (§ 45, § 27 Abs. 7 GO)

 

4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung:

§ 24 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 werden wie folgt gefasst:

(2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in angemessener Höhe gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind.

(3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird als volle Stunde gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr, mit Ausnahme der Fahrzeiten, wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.