Sitzung: 14.09.2017 BV1/0026/2017
Zusatz: Sammelumdruck vom 18.07.2017
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 0207/2017
Beschluss, geändert:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die als Anlage 2 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen:
4. Neufassung von § 24
Hauptsatzung:
§
24 Hauptsatzung
Ersatz
des Verdienstausfalls
(
§ 45, § 27 Abs. 7 GO )
§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:
(2) Als Ersatz des
Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von 32 € gezahlt, es sein denn, das
ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere…
(3) Der
Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (
einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je ½ Stunde für Hin-
und Rückfahrt ) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Stunde gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll
gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr
mit Ausnahme der Fahrtzeiten
wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von Deine Freunde.