Beschluss, geändert:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

 

4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung:

 

                                                                                                § 24 Hauptsatzung

                                                                                                Ersatz des Verdienstausfalls

                                                                                                ( § 45, § 27 Abs. 7 GO )

 

§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

 

(2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von 32 € gezahlt, es sein denn, das ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere…

 

(3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit ( einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je ½ Stunde für Hin- und Rückfahrt ) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Stunde gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr  mit Ausnahme der Fahrtzeiten wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von Deine Freunde.