Beschluss:

 

1. Der Rat stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) i.V. m. § 4 der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes e.E. der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2015 fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag von 976.076,30 € mit dem vorgetragenen Bilanzgewinn auszugleichen.

 

2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.