Sitzung: 19.09.2017 GA/0024/2017
Zusatz: Die Beschlussvorlage wurde mit Sammelumdruck vom 05.09.2017 versandt. Ich bitte die Unterlagen zur Sitzung bereitzuhalten.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 2445/2017
Beschluss:
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der
Sicherstellung der Nachwuchsgewinnung sowie der Qualitätssicherung, die
Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Rettungsdienst
Köln weiter auszubauen und die weitere Kooperation mit den Kölner
Hilfsorganisationen und den kommunalen Nachbarn zu prüfen.
2.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die
Notfallsanitäterausbildung nach § 14 Abs. 3 RettG als Kosten des
Rettungsdienstes gelten. Die Verwaltung hat dementsprechend den Bedarf im
Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen und mit den Kostenträgern abgestimmt. Die
Finanzierung wurde per Runderlass vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) vom 19.05.2015 - 234 - 0717.1.3.2
zunächst bis Ende 2018 geregelt (s. Anlage 2 + 3). Es erfolgt eine
entsprechende Kostenerstattung durch die Kostenträger (Krankenkassen). Die
Verwaltung geht dabei weiterhin von einer 100% Refinanzierung aus. Ab dem
01.01.2019 sind die Ansatzwerte durch die Beteiligten der Bedarfs- und
Kostenplanung im Rettungsdienst gemeinsam festzulegen bzw. anzupassen, so dass
eine evtl. erforderliche Satzungsanpassung der Rettungsdienstgebühren
unverzüglich vorgenommen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zur Beschlussfassung durch den Rat empfohlen.