Zusatz: Die Beschlussvorlage wurde mit Sammelumdruck vom 05.09.2017 versandt. Ich bitte die Unterlagen zur Sitzung bereitzuhalten.

Beschluss: ungeändert empfohlen

Beschluss:

 

1.    Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der Sicherstellung der Nachwuchsgewinnung sowie der Qualitätssicherung, die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Rettungsdienst Köln weiter auszubauen und die weitere Kooperation mit den Kölner Hilfsorganisationen und den kommunalen Nachbarn zu prüfen.

 

2.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung nach § 14 Abs. 3 RettG als Kosten des Rettungsdienstes gelten. Die Verwaltung hat dementsprechend den Bedarf im Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen und mit den Kostenträgern abgestimmt. Die Finanzierung wurde per Runderlass vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) vom 19.05.2015 - 234 - 0717.1.3.2 zunächst bis Ende 2018 geregelt (s. Anlage 2 + 3). Es erfolgt eine entsprechende Kostenerstattung durch die Kostenträger (Krankenkassen). Die Verwaltung geht dabei weiterhin von einer 100% Refinanzierung aus. Ab dem 01.01.2019 sind die Ansatzwerte durch die Beteiligten der Bedarfs- und Kostenplanung im Rettungsdienst gemeinsam festzulegen bzw. anzupassen, so dass eine evtl. erforderliche Satzungsanpassung der Rettungsdienstgebühren unverzüglich vorgenommen werden kann.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zur Beschlussfassung durch den Rat empfohlen.