Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden ungeänderten Beschluss:

 

1.    Der Rat nimmt das Ergebnis des Quorums und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur Kenntnis.

2.    Der Rat beschließt die Satzung nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) für das Gebiet der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße gemäß Anlage 3.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

·         die Abgabe für die Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße bei den abgabepflichtigen Grundeigentümerinnen, Grundeigentümern und Erbbauberechtigten einzuziehen und

·         abzüglich einer Verwaltungspauschale i.H.v. 3 % der beantragten Maßnahmensumme an den Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. zur Finanzierung der Maßnahmen weiterzuleiten.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen Linke und GUT.