Nachtrag: 05.09.2017
Sitzung: 14.09.2017 BV1/0026/2017
Zusatz: Sammelumdruck vom 05.09.2017.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 2486/2017
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden ungeänderten Beschluss:
1.
Der Rat nimmt das Ergebnis des
Quorums und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit zur Kenntnis.
2.
Der Rat beschließt die Satzung
nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) für das
Gebiet der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße gemäß Anlage 3.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
·
die Abgabe für die Immobilien- und
Standortgemeinschaft Severinstraße bei den abgabepflichtigen
Grundeigentümerinnen, Grundeigentümern und Erbbauberechtigten einzuziehen und
·
abzüglich einer
Verwaltungspauschale i.H.v. 3 % der beantragten Maßnahmensumme an den
Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. zur Finanzierung
der Maßnahmen weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen Linke und GUT.