Geänderter Beschluss:

1.         Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung zur Errichtung einer Gesamtschule für 6 Züge der Sekundarstufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II mit 1-fach Turnhalle und 3-fach Turnhalle am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Wasseramselweg, 50829 Köln, in zunächst angemieteten Gebäuden (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Neubaus Wasseramselweg zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um.

2.         Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass die Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschule geführt wird.

3.         Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der Gesamtschule Wasseramselweg bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf von Anfang an zu berücksichtigen.

4.         Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 2,3 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die neue Gesamtschule in Vogelsang. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

5.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule am Interimsstandort Wasseramselweg ab Start der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Wasseramselweg frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen.

6.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.

7.         Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 

Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, den Beschluss der BV3 vom 07.12. 2015 zur verkehrlichen Anbindung (Fuß, Rad, Bus) der Gesamtschule zu bearbeiten und bitten um eine Vorlage der Verwaltung zur nächsten Sitzung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Nicht anwesend: Frau Führer (CDU)