Beschluss:
1. Der Rat beauftragt die
Verwaltung im Rahmen der Sicherstellung der Nachwuchsgewinnung sowie der
Qualitätssicherung, die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und
Notfallsanitätern im Rettungsdienst Köln weiter auszubauen und die weitere
Kooperation mit den Kölner Hilfsorganisationen und den kommunalen Nachbarn zu
prüfen.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
dass die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung nach § 14 Abs. 3 RettG als
Kosten des Rettungsdienstes gelten. Die Verwaltung hat dementsprechend den
Bedarf im Rettungsdienstbedarfsplan aufgenommen und mit den Kostenträgern
abgestimmt. Die Finanzierung wurde per Runderlass vom Ministerium für
Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) vom
19.05.2015 - 234 - 0717.1.3.2 zunächst bis Ende 2018 geregelt (s. Anlage 2 +
3). Es erfolgt eine entsprechende Kostenerstattung durch die Kostenträger
(Krankenkassen). Die Verwaltung geht dabei weiterhin von einer 100%
Refinanzierung aus. Ab dem 01.01.2019 sind die Ansatzwerte durch die
Beteiligten der Bedarfs- und Kostenplanung im Rettungsdienst gemeinsam
festzulegen bzw. anzupassen, so dass eine evtl. erforderliche Satzungsanpassung
der Rettungsdienstgebühren unverzüglich vorgenommen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.