Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Abs.1 Satz 1 der
Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2017 über
das Offenhalten von Verkaufsstellen im Kernbereich Innenstadt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.