Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Abs.1 Satz 1 der Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Kernbereich Innenstadt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.