Nachtrag: 08.09.2017
Sitzung: 11.09.2017 BV4/0030/2017
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/1273/2017
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet den Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln mit folgender Änderungen in § 24 Hauptsatzung Ersatz des Verdienstausfalls (§ 45, § 27 Abs. 7 GO)
4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung:
§ 24 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 werden wie folgt gefasst:
(2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in angemessener Höhe gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind.
…
(3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird als volle Stunde gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr, mit Ausnahme der Fahrzeiten, wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.