Nachtrag: 11.09.2017
Sitzung: 11.09.2017 HA/0027/2017
Zusatz: - zugesetzt -
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1286/2017
Beschluss:
Anlässlich des aktuellen
Vorschlags des Bauministeriums NRW an den Landesgesetzgeber das Inkrafttreten
der verabschiedeten Landesbauordnung (BauO NRW) um ein Jahr - bis Ende Dezember
2018 – zu verschieben, erklärt der Hauptausschuss:
Die neue Landesbauordnung beinhaltet Regularien,
die für die Weiterentwicklung des Wohnungsbaus – insbesondere in wachsenden
Städten wie Köln – relevante Vorteile haben. Dies betrifft u.a. verbesserte und
erleichterte Bestimmungen zur Stellplatzregelung, für den Brandschutz, die Barrierefreiheit,
für mehr Verbraucherschutz für private Bauherren und das Bauen mit Holz. Eine
Verzögerung des Inkrafttretens der neuen BauO NRW droht zu einem
Investitionshemmnis für den Wohnungsbau zu werden. Der Städtetag NRW betrachtet
ein Moratorium zur aktuell in Umsetzung befindlichen geänderten
Landesbauordnung ebenfalls ausgesprochen kritisch und führt dazu in seiner
Erklärung aus:
„Da sich die unteren Bauaufsichtsbehörden bereits auf die umfangreichen
Neuregelungen in der BauO NRW mit großem Aufwand vorbereitet haben, ist das
unerwartete Verschieben des Inkrafttretens zu kritisieren … Mit einer
kommunalen Stellplatzsatzung kann Einfluss auf die Ausgestaltung von
Bauvorhaben und die städtebauliche und verkehrliche Entwicklung genommen
werden. Im Vergleich zu den bisher landesweit einheitlichen Regelungen ermöglicht
eine kommunale Satzung, die Stellplatzanforderungen differenziert auf örtliche
Gegebenheiten und Entwicklungsstrategien auszurichten.“ (Städtetag NRW,
17.08.2017)
Ein Aussetzen der Landesbauordnung führt zu erheblicher Verunsicherung
der kommunalen Bauaufsichtsbehörden und der Bauinvestoren.
Der Hauptausschuss begrüßt daher ausdrücklich die Stellungnahme des
Städtetages Nordrhein-Westfalen und fordert die Landesregierung auf, von einem
einjährigen Moratorium für das Inkrafttreten der Landesbauordnung abzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion bei Stimmenthaltung der Oberbürgermeisterin mehrheitlich beschlossen.