Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis von folgenden durch die Kämmerin/die Fachbeigeordneten in der Zeit vom 01.07.2017 bis 04.09.2017 für das Haushaltsjahr 2017 genehmigten Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen.

 

Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen

Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.

1. 26.500,00 EUR in Teilplan 0801 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen)

Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 26.500,00 EUR in Teilplan 0111 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen)

 

 

Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017 hinausgehende (überplanmäßige) Auszahlung für

Investitionen

1. 48.990,00 EUR in Teilplan 0209 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen

Anlagevermögen); Finanzstelle 0000-0209-0-0001

Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 48.990,00 EUR in Teilplan 0212 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen)

 

 

Aufwendungen für die im Haushaltsjahr 2017 keine Mittel veranschlagt sind ( außerplanmäßige

Aufwendungen)

Alle folgenden Mehraufwendungen wirken sich in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus

und führen zu Mehrauszahlungen, die teilweise haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt

wurden.

1. 1.664,98 EUR in Teilplan 0504 in Zeile 20 (Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen)

Deckung: Wenigeraufwendungen i. H. v. 1.664,98 EUR in Teilplan 0504 in Zeile 15 (Transferaufwendungen)