Nachtrag: 18.09.2017
Sitzung: 18.09.2017 BV2/0030/2017
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1330/2017
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu
fassen:
Der
Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Köln unter
Berücksichtigung folgender Änderungen:
4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung:
§ 24 Hauptsatzung
Ersatz des Verdienstausfalls
(§ 45, § 27 Abs. 7 GO)
§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:
(2)
Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von 32 € gezahlt, es sei denn,
dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere ....
(3)
Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit
(einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für
Hin- und Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll
gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr mit
Ausnahme der Fahrzeiten wird grundsätzlich kein Verdienstausfall
erstattet.
Der Rat beschließt die als
Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt mit 4 Stimmen der CDU Fraktion, 2 Stimmen der
SPD Fraktion gegen 2 Stimmen der Fraktion Die Grünen und einer Stimme der CDU
Fraktion bei Enthaltung von einer Stimme
der Fraktion Die Grünen, 2 Stimmen der FDP Fraktion, einer Stimme der SPD
Fraktion und der Stimme von Herrn Ilg.
(nicht anwesend: Herr Bronisz, Herr Pavegos,
Frau Bussmann, Frau Sandow und Herr Theilen-von Wrochem)