Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teilplan 0416- Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 für das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) einen jährlichen Zuschuss zur Strukturförderung (Institutionelle Förderung) in Höhe von 30.000 € zu gewähren.