I.
Die
Stadt Köln, als Straßenverkehrsbehörde, beschränkt den Straßenverkehr in der
Philippstraße in 50823 Köln für die regelmäßige Durchfahrt mit Kraftfahrzeuge
über 7,5t zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen.
II.
Die
Stadt Köln trifft auch die notwendigen Anordnungen durch Aufstellung von
LKW-Durchfahrtsverbotsschildern, Verbotszeichen 253
"Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t" mit dem Zusatzzeichen 1052-35
"7,5t" (Roter Kreis mit weißer Innenfläche in dem ein
Lastwagen abgebildet ist und einem weißen Schild mit der Zahl 7,5t).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme der FDP/Piraten Fraktion bei Enthaltung der SPD-Fraktion.