Zusatz: (Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 09.10.2017 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln

-      nimmt die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2018 (Anlage 2) zur Kenntnis.

-      stimmt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben –Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung zu.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.