Sitzung: 06.11.2017 AVR/0026/2017
Zusatz: (Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 09.10.2017 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2860/2017
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem
Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
- nimmt die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2018 (Anlage 2) zur Kenntnis.
- stimmt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben –Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.