Beschluss:

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bedankt sich beim Petenten für die Eingabe.

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Verkehrsausschuss und dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

  1. mitzuteilen, welche Maßnahmen derzeit ergriffen werden, um die Rechte von Zu-Fuß-Gehenden gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden durchzusetzen
  2. ein Konzept vorzulegen, wie der Bedeutung der Zu-Fuß-Gehenden als wichtiges Element eines Nahmobilitätskonzeptes, zum Beispiel durch Schaffung eines /einer Beauftragten für Zu-Fuß-Gehende, Rechnung getragen werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen die SPD.