Sitzung: 27.11.2017 SHA/0028/2017
Zusatz: per Sammelumdruck vom 10.11.2017 zur Verfügung gestellt
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2938/2017
Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen.
3)
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung,
bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80
Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
4)
Der Rat bittet die
Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen Maßnahmen zur operativen
Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt umzusetzen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.