Geänderter Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1)       „Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsgrundschule, GGS zum Hedelsberg 13, 50999 Köln-Weiß gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2018/19 zu erweitern.

2)       Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen.

3)       Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.

4)    Der Rat bittet die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen Maßnahmen zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt umzusetzen.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.