Nachtrag: 24.10.2017

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Herr Klusemann stellt einen Ergänzungsantrag in Hinblick auf einen Vollversorger.

 

Herr von Theilen stellt einen Vertagungsantrag. Herr Daniel beantragt Gegenrede.

 

Der Bezirksbürgermeister lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

 

  1. Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt soll vertagt werden.
 
Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme von Herr Theilen und der CDU-Fraktion bei Enthaltung von zwei Stimmen der Fraktion der Grünen abgelehnt.
(nicht anwesend: Herr Küpper, Herr Bronisz, Frau Bussmann, Frau Sandow)

 

 

Herr Homann lässt so dann über den Ergänzungsantrag abstimmen:

 

 

  1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ergänzt die Beschlussvorlage mit der Maßgabe, dass auf dem Gelände „Marienhof Ecke Raderthalgürtel in Köln-Zollstock“ die Infrastruktur für einen Lebensmittelvollversorger mit einer Fläche von über 1200 qm geschaffen wird.

Alternativ kann mit dem Investor über einen städtebaulichen Vertrag vereinbart werden, dass westlich des Wendehammers der Raderberger Straße (ehem. Lochner Druck) – zeitgleich mit der Bebauung des Grundstücks Marienhof Raderthalgürtel in Köln-Zollstock – die Infrastruktur für einen Lebensmittelvollversorger mit > 1200qm fertiggestellt wird.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Herr Theilen und Herrn Daniel bei Enthaltung von zwei Stimmen der Fraktion Die Grünen zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Küpper, Herr Bronisz, Frau Bussmann, Frau Sandow)

 

Herr Homann lässt dann über die ergänzte Gesamtvorlage abstimmen:

 

  1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Bebauung der Fritz-Hecker-Straße, westlich des vorhandenen Autohauses, nördlich des Raderthalgürtels und östlich der Straße Marienhof —Arbeitstitel: Marienhof Ecke Raderthalgürtel in Köln-Zollstock— einzuleiten mit dem Ziel, ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus festzusetzen;

2.      verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV 2) ohne Einschränkung zustimmt.

3       Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ergänzt die Beschlussvorlage mit der Maßgabe, dass auf dem Gelände „Marienhof Ecke Raderthalgürtel in Köln-Zollstock“ die Infrastruktur für einen Lebensmittelvollversorger mit einer Fläche von über 1200 qm geschaffen wird.

 

Alternativ kann mit dem Investor über einen städtebaulichen Vertrag vereinbart werden, dass westlich des Wendehammers der Raderberger Straße (ehem. Lochner Druck) – zeitgleich mit der Bebauung des Grundstücks Marienhof Raderthalgürtel in Köln-Zollstock – die Infrastruktur für einen Lebensmittelvollversorger mit > 1200qm fertiggestellt wird.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Daniel bei Enthaltung von drei Stimmen der Fraktion der Grünen zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Küpper, Herr Bronisz, Frau Bussmann, Frau Sandow)