Nachtrag: 06.11.2017
Sitzung: 06.11.2017 BGW/0025/2017
Zusatz: - zugesetzt; Tischvorlage -
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1598/2017
In Anlage 1 sollen die folgenden Punkte geändert werden.
Punkt: 2 Wirtschaftlichkeit
sind die Umweltfolgekosten wie in der bisherigen Fassung wieder
aufzunehmen. Als letzter Satz wird hinzugefügt:
„Die Umweltfolgekosten werden in Höhe von mindestens 80 €/t CO2
als Beitrag zum Klimaschutz angesetzt.“
Bei der Fernwärme wird der Absatz 5.3 wie
folgt geändert:
Punkt 5.3 Fernwärme
„Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung, wie in Köln verfügbar, ist unter
Nachhaltigkeitsgesichtspunkten gegenüber anderen Heizsystemen zu bevorzugen.
Dabei ist sowohl bei Neubaumaßnahmen wie auch bei Sanierungen zu überprüfen, ob
Fernwärme in der Nähe des Objektes vorhanden ist. Ist eine Fernwärmeversorgung
möglich, ist beim Versorger RheinEnergie AG eine Anschlussanfrage zu stellen
und zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit beim Energiemanagement im Rahmen der
energiewirtschaftlichen Prüfung vorzulegen. Dabei ist die Anschlussleistung auf
Grund der hohen Kosten der Leistungsvorhaltung auf den kleinstmöglichen Wert
auszulegen. Wenn keine Fernwärme genutzt werden kann, ist der Einsatz von
regenerativen Heizungssystemen bzw. anderen geeigneten alternativen Heizungskonzepten
(siehe auch 5.9) zu prüfen “
Abstimmungsergebnis:
Gegen die FDP-Fraktion mehrheitlich zugestimmt.