Nachtrag: 06.11.2017

Zusatz: - zugesetzt; Tischvorlage -

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

In Anlage 1 sollen die folgenden Punkte geändert werden.

 

Punkt: 2 Wirtschaftlichkeit

 

sind die Umweltfolgekosten wie in der bisherigen Fassung wieder aufzunehmen. Als letzter Satz wird hinzugefügt:

„Die Umweltfolgekosten werden in Höhe von mindestens 80 €/t CO2 als Beitrag zum Klimaschutz angesetzt.“

 

Bei der Fernwärme wird der Absatz 5.3 wie folgt geändert:

 

Punkt 5.3 Fernwärme

 

„Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung, wie in Köln verfügbar, ist unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten gegenüber anderen Heizsystemen zu bevorzugen. Dabei ist sowohl bei Neubaumaßnahmen wie auch bei Sanierungen zu überprüfen, ob Fernwärme in der Nähe des Objektes vorhanden ist. Ist eine Fernwärmeversorgung möglich, ist beim Versorger RheinEnergie AG eine Anschlussanfrage zu stellen und zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit beim Energiemanagement im Rahmen der energiewirtschaftlichen Prüfung vorzulegen. Dabei ist die Anschlussleistung auf Grund der hohen Kosten der Leistungsvorhaltung auf den kleinstmöglichen Wert auszulegen. Wenn keine Fernwärme genutzt werden kann, ist der Einsatz von regenerativen Heizungssystemen bzw. anderen geeigneten alternativen Heizungskonzepten (siehe auch 5.9) zu prüfen “

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gegen die FDP-Fraktion mehrheitlich zugestimmt.