Nachtrag: 07.11.2017
Sitzung: 07.11.2017 LA/0024/2017
Zusatz: Tischvorlage
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/1600/2017
Die o.a. Beschlussvorlage 1616/2017 wird wie folgt geändert:
Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnungsbaugrundstücken, dass der
Erwerber beim Wohnungsbau die Energierichtlinie ENEV in der jeweils gültigen
Fassung als Mindeststandard umsetzen muss, dies wird vertraglich vereinbart.
Zusätzlich ist mindestens 30 % der Geschossfläche (GF) für Wohnzwecke im
öffentlichen geförderten Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten
und für diesen zu binden, sofern die Bestimmungen der Sozialraumverträglichkeit
eingehalten werden können. Die Planung muss die geltenden
Wohnraumförderbestimmungen einhalten.
Die in den Anlagen 4/9/10 aufgeführten detaillierten Tabellen entfallen,
stattdessen gelten die im Ratsbeschluss 1775/2016 in der Anlage 1 dargestellten
Differenzierungen.
Der Mindestkaufpreis wird für das Baufeld 1 und Baufeld 3 ersetzt
durch einen Festpreis, damit entfällt das Gebotsverfahren.
Die
Bieter für alle Baufelder werden auf das Angebot der RheinEnergie zur
Nahwärmeversorgung hingewiesen.
Die Zusammenfassungen werden wie folgt
ersetzt:
a)
Baufeld 1 – Anlage 9 Vergabe
für MFH und EFH
Zusammenfassend werden die
Punkte für das Konzept wie folgt vergeben:
I. Wohnungspolitische Kriterien |
Wohnraumförderung zusätzlich
30% preisgedämpften Wohnungsbau |
30 Punkte |
Zielgruppe
EFH |
10 Punkte |
|
II. Ökologische
Kriterien |
Maßnahmen zur Energieeinsparung z.B. Verwendung nachwachsende Rohstoffe etc. |
10 Punkte |
III. Quartiersbezogene
Kriterien |
Integration in das Quartier |
15 Punkte |
IV. Städtebauliche
Kriterien |
Konzeptvielfalt,
Wohnen für unterschiedliche Lebensmodelle |
10 Punkte |
Architektur und Gestaltungsqualität |
10 Punkte |
|
V.Mobilitätskonzepte |
|
5 Punkte |
VI. Flächenausnutzung |
Versiegelung versus Grün |
10 Punkte |
|
|
|
Punkte gesamt |
100 Punkte |
b)
Baufeld 3 – Anlage 4 Vergabe an
Genossenschaften
Zusammenfassend werden die
Punkte für das Konzept wie folgt vergeben:
I. Wohnungspolitische
Kriterien |
a)Zusätzliche Wohnraumförderung
b)Gemeinschaftliche Wohnformen z.B. Mehrgenerationenwohnen, Integrative
Wohnformen |
20 Punkte
20 Punkte |
II. Ökologische Kriterien |
a)
Mobilitätskonzepte |
25 Punkte |
b) Klimawandelanpassung |
25 Punkte |
|
III. Städtebauliche Kriterien |
Architektur und Gestaltungsqualität |
10 Punkte |
Punkte gesamt |
100 Punkte |
c)
Baufeld 5 - Anlage 10 – Vergabe an
Baugruppen
Als Voraussetzung für eine Bewerbung gelten
bei Baugruppen folgende Bedingungen:
- gemeinschaftlicher Erwerb des gesamten Objektes als Eigentum
- fachliche
Begleitung: Nachweis über Zusammenarbeit mit
einem
Architekten; Nachweis, dass es neben dem Architekten eine Person gibt, die dem Bauvorhaben als Projektsteuerer/Moderator zur
Seite
steht;
- Nachweis des beauftragten
Architekten sowie des Projektsteuerers/Moderators über eine erfolgreiche Begleitung eines bis zum Ende
geführten Baugruppenprojektes;
- Bauverpflichtung
als Voraussetzung für eine Bewerbung
Zusammenfassend werden die
Punkte für das Konzept wie folgt vergeben:
I. Wohnungspolitische Kriterien
|
a) Zielgruppen/Organisation
b) Gemeinschaftsorientierung
|
10 Punkte
20 Punkte |
II. Städtebauliche
und quartiersbezogene Kriterien |
a) Städtebauliche und Freiraumqualität b) Integration in das Quartier |
15 Punkte
10 Punkte |
III. Funktionale und architektonische Kriterien |
|
15 Punkte |
IV. Ökologische, energetische und verkehrsbezogene Kriterien |
|
30 Punkte |
Punkte gesamt |
100 Punkte |
Die unter 2. Phase „Reservierungsphase“
genannte Frist zur Einreichung eines Bauantrages wird auf 6 bis 9 Monate
verlängert.
Zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen,
deren Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen sind, wird eine interdisziplinäre Bewertungskommission gebildet, der Fachleute des Liegenschaftsamts,
des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe
fachlich ausgewiesene Person angehören.
Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK
Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke – Erweiterung der Vergabearten um die
Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren
anzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion mit Änderungen zugestimmt.