Nachtrag: 07.11.2017

Zusatz: Tischvorlage

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die o.a. Beschlussvorlage 1616/2017 wird wie folgt geändert:

Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnungsbaugrundstücken, dass der Erwerber beim Wohnungsbau die Energierichtlinie ENEV in der jeweils gültigen Fassung als Mindeststandard umsetzen muss, dies wird vertraglich vereinbart.

Zusätzlich ist mindestens 30 % der Geschossfläche (GF) für Wohnzwecke im öffentlichen geförderten Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten und für diesen zu binden, sofern die Bestimmungen der Sozialraumverträglichkeit eingehalten werden können. Die Planung muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten.

Die in den Anlagen 4/9/10 aufgeführten detaillierten Tabellen entfallen, stattdessen gelten die im Ratsbeschluss 1775/2016 in der Anlage 1 dargestellten Differenzierungen.

Der Mindestkaufpreis wird für das Baufeld 1 und Baufeld 3 ersetzt durch einen Festpreis, damit entfällt das Gebotsverfahren.

Die Bieter für alle Baufelder werden auf das Angebot der RheinEnergie zur Nahwärmeversorgung hingewiesen.

Die Zusammenfassungen werden wie folgt  ersetzt:

a)

Baufeld 1 – Anlage 9 Vergabe für MFH und EFH

Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben:

I. Wohnungspolitische

  Kriterien

Wohnraumförderung

 zusätzlich 30% preisgedämpften Wohnungsbau

30 Punkte

Zielgruppe EFH

     10 Punkte

II. Ökologische Kriterien

Maßnahmen zur Energieeinsparung

z.B. Verwendung nachwachsende Rohstoffe etc.

     10 Punkte

III. Quartiersbezogene Kriterien

Integration in das Quartier

15 Punkte

IV. Sdtebauliche Kriterien

Konzeptvielfalt, Wohnen für unterschiedliche Lebensmodelle

10 Punkte

Architektur und Gestaltungsqualität

10 Punkte

V.Mobilitätskonzepte

       5 Punkte

VI. Flächenausnutzung

 Versiegelung versus Grün

10 Punkte

VII. Preiswettbewerb

 

10 Punkte

  Punkte gesamt

100 Punkte

b)

Baufeld 3 – Anlage 4 Vergabe an Genossenschaften

Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben:

I. Wohnungspolitische Kriterien

a)Zusätzliche Wohnraumförderung

b)Gemeinschaftliche Wohnformen

z.B. Mehrgenerationenwohnen, Integrative Wohnformen

20 Punkte

20 Punkte

II. Ökologische Kriterien

a) Mobilitätskonzepte

25 Punkte

b) Klimawandelanpassung

25 Punkte

III. Städtebauliche Kriterien

  Architektur und Gestaltungsqualität

10 Punkte

  Punkte gesamt

100 Punkte

c) Baufeld  5 - Anlage 10 – Vergabe an Baugruppen

Als Voraussetzung für eine Bewerbung gelten bei Baugruppen folgende Bedingungen:

  • gemeinschaftlicher Erwerb des gesamten Objektes als Eigentum

  • fachliche Begleitung: Nachweis über Zusammenarbeit mit einem Architekten;  Nachweis, dass es neben dem Architekten eine Person gibt, die dem Bauvorhaben als Projektsteuerer/Moderator zur Seite steht;

  • Nachweis des beauftragten Architekten sowie des Projektsteuerers/Moderators über eine erfolgreiche Begleitung eines bis zum Ende gehrten Baugruppenprojektes;

  • Bauverpflichtung als Voraussetzung für eine Bewerbung

Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben:

   I. Wohnungspolitische Kriterien

a) Zielgruppen/Organisation

b) Gemeinschaftsorientierung

10 Punkte

20 Punkte

  II. Sdtebauliche  und quartiersbezogene Kriterien

a) Städtebauliche und Freiraumqualität

b) Integration in das Quartier

15 Punkte

10 Punkte

III. Funktionale und architektonische Kriterien

15 Punkte

IV. Ökologische, energetische und verkehrsbezogene Kriterien

30 Punkte

Punkte gesamt

100 Punkte

Die unter 2. Phase „Reservierungsphase“ genannte Frist zur Einreichung eines Bauantrages wird auf 6 bis 9 Monate verlängert.

Zur Bewertung der eingereichten Bewerbungen, deren Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen sind, wird eine interdisziplinäre Bewertungskommission  gebildet, der Fachleute des Liegenschaftsamts, des Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe fachlich ausgewiesene Person angehören.

Die Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke – Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016, vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion mit Änderungen zugestimmt.