Nachtrag: 07.11.2017
Sitzung: 07.11.2017 LA/0024/2017
Zusatz: Tischvorlage
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/1602/2017
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird
wie folgt modifiziert:
1.
Unter
Berücksichtigung der Vergabekriterien, dass auf dem Baufeld 1 mindestens 30 % der
Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau und 30 % im preisgedämpften
Wohnungsbau sowie auf dem Baufeld 3 zwischen 30 und 40 % öffentlich geförderter
Wohnungsbau errichtet werden sollen, wird der Mindestkaufpreis für diese
Baufelder neu berechnet. Für die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke, auf
denen der öffentlich geförderte bzw. preisgedämpfte Wohnungsbau errichtet
werden soll, wird eine Rabattierung von 20 % des Verkehrswertes vorgenommen.
2.
Beim
Baufeld 1 wird in der Bewertungsmatrix die Bepunktung des wohnungspolitischem
Kriteriums der zusätzlichen Wohnraumförderung auf 40 von 100 Punkten erhöht,
beim Baufeld 3 auf 50 von 100 Punkten. Im Gegenzug wird die Bepunktung des
Preiswettbewerbs auf jeweils 10 von 100 Punkten heruntergesetzt.
3.
Entsprechend
dem Ratsbeschluss vom 08.04.2014 sind beim preisgedämpften Wohnungsbau auf
Baufeld 1 Mietpreissteigerungen nur analog der prozentualen Steigerungen der
Bewilligungsmieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau zulässig.
4.
Die
Bieter für alle Baufelder werden auf das Wärmeversorgungsangebot der RheinEnergie
AG hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke sowie mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgelehnt.