Nachtrag: 14.11.2017

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: geändert beschlossen

I. Beschluss gemäß Ziffer 4 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergänzt um den mündlichen Änderungsantrag der FDP-Fraktion:

 

4.     Der Rat bekräftigt, dass eine Bebauung in Zündorf- Süd nur nach einer Realisierung der erforderlichen ÖPNV-Infrastruktur und der Entlastungsstraße erfolgen kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. zugestimmt.

 

 

 

II. Beschluss gemäß Ziffern 1- 3 und 5 – 8 des Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergänzt um den mündlichen Änderungsantrag der FDP-Fraktion:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, im anstehenden Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der A 59 dafür Sorge zu tragen, eine zukünftige L 82-6n (Entlastungsstraße für Zündorf) an die A 59 anzubinden.

 

2.    Die Planungen für die Verlängerung der Linie 7 sind umgehend wieder aufzunehmen, so dass eine grundsätzliche Förderfähigkeit beim Land geprüft und gleichzeitig das Genehmigungsverfahren eingeleitet werden kann.

 

3.    Zur zeitnahen Realisierung einer Entlastungsstraße und Verlängerung der Linie 7 sind alle Finanzierungsoptionen zu prüfen. Dazu gehören auch private Finanzierungen oder Vorfinanzierungen (privat oder Stadt) oder Eigenfinanzierungen durch die Stadt. Die Ergebnisse der Prüfung sind den zuständigen Gremien vorzulegen.

 

 

5.    Das rund 54 Hektar große Wohnbauland ‚Zündorf-Süd‘, dessen Ziel es ist, ein lebenswertes und gemischtes Quartier zu werden, soll in Anlehnung an den Zielfindungsworkshop vor allem nach folgenden ökologischen Vorgaben weitergeplant werden:

           

           die städtebaulichen Grundsätze müssen mit den gesamtstädtischen Klimaschutzzielsetzungen konform sein. Dies heißt, dass es eine solare und energetische Optimierung der Planung bedarf.

 

           Es gilt ein Quartier mit einer zeitgemäßen Energieeffizienzstandards zu entwickeln.

 

6.    Auf Grund der topographischen Struktur (ehemaliger Altrheinarm) ist das Plangebiet ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet und ein wichtige Frischluftschneise. Sowohl in der freiraumplanerischen Gestaltung (Versi-ckerungsmulden, Grüne Finger etc.) wie auch in der städtebaulichen Figur sind diese klimatischen und ökologischen Besonderheiten dieses Gebietes maßgeblich zu berücksichtigenden.

 

  1. Es ist weiterhin eine umfassende Bürgerbeteiligung vorzusehen.

 

  1. Mit den Nachbarn sind die Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung für die Verkehrswege zu forcieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

III. Gesamtabstimmung:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt:

 

1.     Die Verwaltung wird beauftragt, im anstehenden Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der A 59 dafür Sorge zu tragen, eine zukünftige L 82-6n (Entlastungsstraße für Zündorf) an die A 59 anzubinden.

 

2.     Die Planungen für die Verlängerung der Linie 7 sind umgehend wieder aufzunehmen, so dass eine grundsätzliche Förderfähigkeit beim Land geprüft und gleichzeitig das Genehmigungsverfahren eingeleitet werden kann.

 

3.    Zur zeitnahen Realisierung einer Entlastungsstraße und Verlängerung der Linie 7 sind alle Finanzierungsoptionen zu prüfen. Dazu gehören auch private Finanzierungen oder Vorfinanzierungen (privat oder Stadt) oder Eigenfinanzierungen durch die Stadt. Die Ergebnisse der Prüfung sind den zuständigen Gremien vorzulegen.

 

4.    Der Rat bekräftigt, dass eine Bebauung in Zündorf- Süd nur nach einer Realisierung der erforderlichen ÖPNV-Infrastruktur und der Entlastungsstraße erfolgen kann.

 

5.    Das rund 54 Hektar große Wohnbauland ‚Zündorf-Süd‘, dessen Ziel es ist, ein lebenswertes und gemischtes Quartier zu werden, soll in Anlehnung an den Zielfindungsworkshop vor allem nach folgenden ökologischen Vorgaben weitergeplant werden:

           

           die städtebaulichen Grundsätze müssen mit den gesamtstädtischen Klimaschutzzielsetzungen konform sein. Dies heißt, dass es eine solare und energetische Optimierung der Planung bedarf.

 

           Es gilt ein Quartier mit einer zeitgemäßen Energieeffizienzstandards zu entwickeln.

 

6.    Auf Grund der topographischen Struktur (ehemaliger Altrheinarm) ist das Plangebiet ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet und ein wichtige Frischluftschneise. Sowohl in der freiraumplanerischen Gestaltung (Versi-ckerungsmulden, Grüne Finger etc.) wie auch in der städtebaulichen Figur sind diese klimatischen und ökologischen Besonderheiten dieses Gebietes maßgeblich zu berücksichtigenden.

 

  1. Es ist weiterhin eine umfassende Bürgerbeteiligung vorzusehen.

 

  1. Mit den Nachbarn sind die Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung für die Verkehrswege zu forcieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe GUT zugestimmt.

 

____________

Anmerkungen:

 

- die Einzelabstimmung wurde von Ratsmitglied Weisenstein beantragt,

- Ziffer  8 wurde auf Vorschlag von Ratsmitglied Laufenberg ergänzt.