Nachtrag: 14.11.2017
Sitzung: 14.11.2017 Rat/0034/2017
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/1647/2017
I. Beschluss gemäß Ziffer 4 des Änderungsantrages der
SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergänzt um
den mündlichen Änderungsantrag der FDP-Fraktion:
4.
Der Rat
bekräftigt, dass eine Bebauung in Zündorf- Süd nur nach einer Realisierung der
erforderlichen ÖPNV-Infrastruktur und der Entlastungsstraße erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke.
zugestimmt.
II. Beschluss gemäß Ziffern 1- 3 und 5 – 8 des
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen ergänzt um den mündlichen Änderungsantrag der FDP-Fraktion:
Der Rat der Stadt Köln
beschließt:
1.
Die Verwaltung
wird beauftragt, im anstehenden Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der
A 59 dafür Sorge zu tragen, eine zukünftige L 82-6n (Entlastungsstraße für
Zündorf) an die A 59 anzubinden.
2.
Die Planungen für
die Verlängerung der Linie 7 sind umgehend wieder aufzunehmen, so dass eine
grundsätzliche Förderfähigkeit beim Land geprüft und gleichzeitig das
Genehmigungsverfahren eingeleitet werden kann.
3.
Zur zeitnahen
Realisierung einer Entlastungsstraße und Verlängerung der Linie 7 sind alle
Finanzierungsoptionen zu prüfen. Dazu gehören auch private Finanzierungen oder
Vorfinanzierungen (privat oder Stadt) oder Eigenfinanzierungen durch die Stadt.
Die Ergebnisse der Prüfung sind den zuständigen Gremien vorzulegen.
5.
Das rund 54
Hektar große Wohnbauland ‚Zündorf-Süd‘, dessen Ziel es ist, ein lebenswertes
und gemischtes Quartier zu werden, soll in Anlehnung an den Zielfindungsworkshop
vor allem nach folgenden ökologischen Vorgaben weitergeplant werden:
• die städtebaulichen Grundsätze müssen
mit den gesamtstädtischen Klimaschutzzielsetzungen konform sein. Dies heißt,
dass es eine solare und energetische Optimierung der Planung bedarf.
• Es gilt ein Quartier mit einer
zeitgemäßen Energieeffizienzstandards zu entwickeln.
6.
Auf Grund der
topographischen Struktur (ehemaliger Altrheinarm) ist das Plangebiet ein
wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet und ein wichtige Frischluftschneise. Sowohl
in der freiraumplanerischen Gestaltung (Versi-ckerungsmulden, Grüne Finger
etc.) wie auch in der städtebaulichen Figur sind diese klimatischen und
ökologischen Besonderheiten dieses Gebietes maßgeblich zu berücksichtigenden.
- Es ist weiterhin eine umfassende Bürgerbeteiligung vorzusehen.
- Mit den Nachbarn sind die Verhandlungen über eine einvernehmliche
Lösung für die Verkehrswege zu forcieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
III. Gesamtabstimmung:
Der Rat der Stadt Köln
beschließt:
1.
Die Verwaltung
wird beauftragt, im anstehenden Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der
A 59 dafür Sorge zu tragen, eine zukünftige L 82-6n (Entlastungsstraße für
Zündorf) an die A 59 anzubinden.
2.
Die Planungen für
die Verlängerung der Linie 7 sind umgehend wieder aufzunehmen, so dass eine
grundsätzliche Förderfähigkeit beim Land geprüft und gleichzeitig das
Genehmigungsverfahren eingeleitet werden kann.
3. Zur
zeitnahen Realisierung einer Entlastungsstraße und Verlängerung der Linie 7
sind alle Finanzierungsoptionen zu prüfen. Dazu gehören auch private Finanzierungen
oder Vorfinanzierungen (privat oder Stadt) oder Eigenfinanzierungen durch die
Stadt. Die Ergebnisse der Prüfung sind den zuständigen Gremien vorzulegen.
4.
Der Rat
bekräftigt, dass eine Bebauung in Zündorf- Süd nur nach einer Realisierung der
erforderlichen ÖPNV-Infrastruktur und der Entlastungsstraße erfolgen kann.
5.
Das rund 54
Hektar große Wohnbauland ‚Zündorf-Süd‘, dessen Ziel es ist, ein lebenswertes
und gemischtes Quartier zu werden, soll in Anlehnung an den
Zielfindungsworkshop vor allem nach folgenden ökologischen Vorgaben
weitergeplant werden:
• die städtebaulichen Grundsätze müssen
mit den gesamtstädtischen Klimaschutzzielsetzungen konform sein. Dies heißt,
dass es eine solare und energetische Optimierung der Planung bedarf.
• Es gilt ein Quartier mit einer
zeitgemäßen Energieeffizienzstandards zu entwickeln.
6.
Auf Grund der
topographischen Struktur (ehemaliger Altrheinarm) ist das Plangebiet ein
wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet und ein wichtige Frischluftschneise. Sowohl
in der freiraumplanerischen Gestaltung (Versi-ckerungsmulden, Grüne Finger
etc.) wie auch in der städtebaulichen Figur sind diese klimatischen und
ökologischen Besonderheiten dieses Gebietes maßgeblich zu berücksichtigenden.
- Es ist weiterhin eine umfassende Bürgerbeteiligung vorzusehen.
- Mit den Nachbarn sind die Verhandlungen über eine einvernehmliche
Lösung für die Verkehrswege zu forcieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Stimmenthaltung der Gruppe GUT zugestimmt.
____________
Anmerkungen:
- die Einzelabstimmung wurde
von Ratsmitglied Weisenstein beantragt,
- Ziffer 8 wurde auf Vorschlag von Ratsmitglied
Laufenberg ergänzt.