Nachtrag: 21.11.2017

Zusatz: per Sammelumdruck vom 20.11.2017 zur Verfügung gestellt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1.      „Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes, Ossietzkystraße 2, 50737 Köln-Longerich von 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II auf 6 Züge in der Sekundarstufe I aufbauend ab dem Schuljahr 2019/20 und 5 Züge in der Sekundarstufe II aufbauend ab dem Schuljahr 2025/26.

2.      Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die Einrichtung des Teilstandortes Paul-Humburg-Straße 13, 50737 Köln-Longerich für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes ab dem Schuljahr 2019/20.

3.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss-fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

4.      Der Rat beschließt zum Stellenplan 2019 die Zusetzung von insgesamt 0,7 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

5.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Erweiterung der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Nippes bei Bildung eines Teilstandortes an der Paul-Humburg-Straße ab Schuljahr 2019/20 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen.

6.      Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.