Sitzung: 14.12.2017 SOZ/0026/2017
Zusatz: Die Beschlussvorlage wurde bereits mit Sammelumdruck vom 25.10.2017 versendet. Ich bitte die Unterlagen bereitzuhalten.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3093/2017
Der Ausschuss
Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den
Stadtentwicklungsausschuss:
Der Stadtentwicklungsausschuss möge beschließen.
Beschluss:
1.
Der
Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2
„Prozessbegleitende Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich
der Anerkennung der noch ausstehenden sozialraumspezifischen Integrierten
Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)[1]
durch das Land NRW die Maßnahme in den nachfolgenden elf Sozialräumen als
Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ extern zu vergeben:
- Bickendorf,
Westend und Ossendorf
- Bilderstöckchen
- Buchheim
und Buchforst[2]
- Blumenberg,
Chorweiler und Seeberg-Nord
- Bocklemünd
/ Mengenich
- Höhenberg
und Vingst
- Humboldt
/ Gremberg und Kalk
- Meschenich
und Rondorf
- Mülheim-Nord
und Keupstraße[3]
- Ostheim
und Neubrück
- Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil
Die Finanzierung der mit 70 Prozent
förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung,
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
2.
Der
Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen
Vergabeentscheidung, wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den
Vergabevorschlägen der Vergabestelle einvernehmlich und ohne Einschränkungen
zustimmen.
[1] Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das Land NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, Ostheim und Neubrück“ und „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“
[2] Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden gemäß der Vorgabe des Landes die Sozialräume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zusammengefasst. Er kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das die Stadt Köln von 2009 bis 2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden.
[3] Siehe Fußnote 2
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.