Nachtrag: 24.11.2017

Zusatz: TISCHVORLAGE

Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

 

Absatz 2 des Beschlussvorschlags der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:

„Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Schule und Weiterbildung dass die mit dieser Maßnahme verbundene Mehrstelle (0,7 Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. E11 TVöD) unbefristet eingerichtet wird und in den Folgejahren die erforderlichen Mittel im Haushalt eingestellt werden.“

Absatz 4 der Beschlussvorlage entfällt.

Abstimmungsergebnis:

Mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke mehrheitlich abgelehnt.

 

Beschluss über die unveränderte Beschlussvorlage:

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2016/2017, Teilergebnisplan 0301 (Schulträgeraufgaben) bei Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) für die Maßnahme Elternberatung zur Inklusion einmalig für 2017 bereitgestellten Mittel in Höhe von 70.000 Euro (Personalkosten und Sachaufwendungen).

Für diese Maßnahme wurde eine entsprechende Mehrstelle (0,7 Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. E11 TVöD) befristet bis zum 31.12.2018 eingerichtet.

Da eine Stellenbesetzung zum 01.12.2017 erforderlich ist, wird bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2018 verwaltungsintern eine Verrechnungsstelle bereitgestellt. Die Stellenbesetzung erfolgt unterjährig in 2017 zum 01.12.2017. Die in 2017 nicht verausgabten Mittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 in das Haushaltsjahr 2018 übertragen.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, vor Ablauf der Befristung die gewonnenen Erkenntnisse aus der Elternberatung Inklusion zu prüfen und einen Entscheidungsvorschlag für das weitere Vorgehen vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen.